Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Ein Betreuer kann in Deutschland als gesetzlicher Vertreter von Volljährigen eingesetzt werden, wenn die volljährige Person für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen kann und damit einer Betreuung bedarf. Betreuer obliegen zahlreichen Pflichten gegenüber dem Betreuten und dem Betreuungsgericht.
Zuständig ist das Betreuungsgericht beim zuständigen Amtsgericht.
Bei Fragen rund um das Thema einer (rechtlichen) Betreuung wenden Sie sich bitte direkt an das
Amtsgericht Medebach
Marktstraße 2
59964 Medebach
Telefon: 02982 / 92170
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Pascal
Dollberg
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- p.dollberg@stadt-hallenberg.de
Vanessa
Wahle
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- v.wahle@stadt-hallenberg.de
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Betreuung (rechtlich)
Ein Betreuer kann in Deutschland als gesetzlicher Vertreter von Volljährigen eingesetzt werden, wenn die volljährige Person für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen kann und damit einer Betreuung bedarf. Betreuer obliegen zahlreichen Pflichten gegenüber dem Betreuten und dem Betreuungsgericht.
Zuständig ist das Betreuungsgericht beim zuständigen Amtsgericht.
Bei Fragen rund um das Thema einer (rechtlichen) Betreuung wenden Sie sich bitte direkt an das
Amtsgericht Medebach
Marktstraße 2
59964 Medebach
Telefon: 02982 / 92170