Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Bei den verschiedenen Wahlen (z.B. Kommunal-, Bundestags- oder Europawahl) haben Sie die Möglichkeit Briefwahlunterlagen anzufordern, oder persönlich in Empfang zu nehmen.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung.
Bei den verschiedenen Wahlen (z.B. Kommunal-, Bundestags- oder Europawahl) haben Sie die Möglichkeit Briefwahlunterlagen anzufordern, oder persönlich in Empfang zu nehmen.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung.
Bei den verschiedenen Wahlen (z.B. Kommunal-, Bundestags- oder Europawahl) haben Sie die Möglichkeit Briefwahlunterlagen anzufordern, oder persönlich in Empfang zu nehmen.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung.
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Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Holger
Schnorbus
Allgemeiner Vertreter, Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- h.schnorbus@stadt-hallenberg.de
Briefwahlunterlagen
Bei den verschiedenen Wahlen (z.B. Kommunal-, Bundestags- oder Europawahl) haben Sie die Möglichkeit Briefwahlunterlagen anzufordern, oder persönlich in Empfang zu nehmen.
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigung.