Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbebetriebe bei den örtlichen Gewerbeämtern registriert.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin gesandt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Natürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Hallenberg gestellt werden.
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch Bevollmächtigten oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
13,00 EUR
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbebetriebe bei den örtlichen Gewerbeämtern registriert.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin gesandt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Natürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Hallenberg gestellt werden.
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch Bevollmächtigten oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
13,00 EUR
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Grundsätzlich werden Gewerbebetriebe bei den örtlichen Gewerbeämtern registriert.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin gesandt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragt werden. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Natürlich kann der Antrag auf Auskunft auch weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Hallenberg gestellt werden.
Kosten
13,00 EUR
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch Bevollmächtigten oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
Formulare
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerportal)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister