Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt und kann vor Ablauf gegen eine Gebühr von 6 Euro für ein Jahr verlängert, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird vor Ort gefertigt und kann direkt mitgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt.
Kosten
- Erteilung: 13 Euro
- Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
Notwendige Unterlagen
- 1 biometrietaugliches Lichtbild, Unterschrift beider Elternteile oder der Sorgerechtsbeschluss
- Ausweise bzw. Pässe beider Elternteile, soweit die Dokumente nicht in Hallenberg ausgestellt sind
- Alter Kinderreisepass, wenn vorhanden