Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Pascal
Dollberg
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- p.dollberg@stadt-hallenberg.de
Vanessa
Wahle
Sachbearbeiterin
Jobcenter
Montag
8:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
8:30 - 12:00 / 14:00 bis 15:30 Uhr
- v.wahle@stadt-hallenberg.de
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Heike
Schulze
Flüchtlingsbetreuung
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- h.schulze@stadt-hallenberg.de
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung zur Unterstützung alleinerziehender Mütter und Väter.
Nach Trennung, Scheidung, Tod oder auch im Falle einer nichtehelichen Geburt mit ggfl. ungeklärter Vaterschaft bleiben Unterhaltszahlung unter Umständen aus und es entstehen Versorgungslücken, die durch die Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) zum Teil aufgefangen werden können.
Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Hochsauerlandkreis.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Ansprechpartnern erhalten Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises.