Aktuelles zum Corona-Virus / COVID-19

Das Coronavirus breitet sich in Deutschland und auch im Hochsauerlandkreis weiter aus. Zur Vermeidung von Unsicherheit und Panik stellt die Stadt Hallenberg auf dieser Seite verschiedene Informationen zum Thema Corona-Virus / COVID-19 bereit. Diese Seite wird kontinuierlich ergänzt.
Erste Ansprechpartner für Gesundheitsfragen rund um das Coronavirus ist das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises. Das Gesundheitsamt informiert auf der Homepage des Hochsauerlandkreises über Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Wichtige Hinweise zu weiterführenden Informationen | |
---|---|
0291 / 94-2202 | Corona-Hotline des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises |
116 117 | Außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden ist ein Arzt über den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichbar |
0211 / 9119-1001 | Bürgertelefon „Coronavirus" des Landes NRW |
mags.nrw | Aktuelle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) |
www.116117.de | Antragsportal zur Beantragung eines Impftermins (KBV) |
hochsauerlandkreis.de | Informationen zum Impfzentrum Olsberg (Hochsauerlandkreis) |
land.nrw/corona | Informationsportal des Landes NRW zum Thema Corona |
rki.de | Robert Koch Institut (RKI) |
auswaertiges-amt.de | Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes |
Teststellen auf das Coronavirus (Bürgertestungen) |
---|
Teststellen auf das Corona-Virus finden Sie unter folgendem Link: |
Aktuelle Informationen
02.01.2023
Tesstelle Hesborn/Bollerbergstraße ab 01.01.2023 geschlossen.
Das bislang im Ortsteil Hesborn betriebene Testzentrum (Schulhof der ehem. Schule Hesborn) steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Weitere Testzentren im Umfeld der Stadt Hallenberg finden Sie unter folgenden Links:
Corona-Schnelltest-Angebote im Hochsauerlandkreis
Corona-Schnelltest-Angebote im Kreis Waldeck-Frankenberg
Aktueller Status städtische Einrichtungen
Stadtverwaltung / Rathaus | |
---|---|
Das Rathaus der Stadt Hallenberg ist aktuell für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet. In den Gebäuden bitten wir Sie, zum Schutz der eigenen und fremder Personen weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Bitte erledigen Sie behördliche Angelegenheiten weiterhin möglichst telefonisch oder auf elektronischem Wege. Anfragen richten Sie bitte an die zentrale Rufnummer 02984 / 303-0 oder per E-Mail an die Adresse post@stadt-hallenberg.de. Sollte eine persönliche Vorsprache im Rathaus zwingend erforderlich sein, so wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, auch um Wartezeiten zu vermeiden. Die direkten Ansprechpartner stehen darüber hinaus über die bekannten Wege zur Verfügung. Darüber hinaus können viele Diensleistungen über das Bürgerportal beantragt werden. |
Grundschule | |
---|---|
An der Grundschule Hallenberg findet eine normale Unterrichtung im Präsenzunterricht statt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Schulleitung (Tel.: 02984/2491 - info@grundschule-hallenberg.de) sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung. |
Städtische Veranstaltungseinrichtungen | |
---|---|
Alle städtischen Veranstaltungseinrichtungen sind aktuell geöffnet. Bei Veranstaltungen sind jedoch zwingend die jeweils gültigen Einschränkungen der Coronaschutzverordnung zu beachten! |
Unterstützung für Unternehmen
Das Coronavirus verursacht Einschränkungen in sämtlichen Lebensbereichen. Aufgrund der vom Land verfügten Schließungen von Betrieben und Unternehmen bestimmter Branchen tauchen viele Fragen für Unternehmen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf.
Hier informieren wir über Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen und bereiten wichtige Informationen für Sie auf. Wegen der dynamischen Lage können wir aber weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernehmen.
Überbrückungshilfen, November-/Dezemberhilfen
Um den Schaden für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, haben Bund und das Land NRW mehrere Unterstützungsprogramme aufgelegt.
Informationen sowie Anträge für die Überbrückungshilfen I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfen erhalten Sie auf folgendem Portal:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Zusätzliche Informationen für das Land NRW sind über das Landesportal Wirtschaft.NRW abrufbar:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2
Informationsportal der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH (WTW) für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe:
www.winterberg.de/corona
Rechtsgrundlagen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen sowie diese ergänzenden Erlasse der Bezirksregierungen.
Die aktuellen Fassungen sind unter folgender Adresse abrufbar:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw