Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden oder auch von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungsfrei. Für welche Anlagen eine Genehmigung des Abbruchs erforderlich ist, ist in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aufgeführt.

Für den Bereich der Stadt Hallenberg sind Anträge auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung an die Untere Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises zu richten, die auch über die entsprechenden Anträge entscheidet.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren können die Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises erteilen.

Ansprechperson

Mause, Andreas

a.mause@­stadt-hallenberg.de
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