Bürgermeister

Enrico Eppner ist hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Hallenberg.

Erstmalig bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurde Enrico Eppner (FDP) von den Bürgerinnen und Bürgern zum Bürgermeister der Stadt Hallenberg gewählt. Er folgte damit auf Michael Kronauge (CDU) als langjährigen Bürgermeister der Stadt Hallenberg.

Die aktuelle Wahlzeit des Bürgermeister beträgt fünf Jahre und endet am 31. Oktober 2025.

 

Welche Aufgaben hat ein Bürgermeister?

Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und wird von den Bürgerinnen und Bürgern in unmittelbarer Wahl gewählt.

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses ist er auch Leiter der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Gemeinde und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamten und tariflich Beschäftigten. Der Bürgermeister ist zudem Repräsentant der Stadt.

Für beide Funktionen des Bürgermeisters hat die Gemeindeordnung eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen: Die ehrenamtliche Stellvertretung sowie die Vertretung im Amt.
 

Stellvertreter des Bürgermeisters


Die ehrenamtlichen Stellvertreter

Der Rat der Stadt Hallenberg hat zwei stellvertretende Bürgermeister gewählt.

1. stellvertretende Bürgermeisterin

Carmen Henze (CDU)

2. stellvertretende Bürgermeisterin

Marina Selizki (FDP)

Die ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Es handelt sich hierbei um eine Abwesenheitsvertretung. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden tätig, wenn der hauptamtliche Bürgermeister verhindert ist. Sie vertreten ihn auch bei Repräsentationsaufgaben im öffentlichen und privaten Bereich.


Die hauptamtliche Stellvertretung ("Vertretung im Amt")

Der Bürgermeister hat einen allgemeinen Vertreter.

Ihm obliegt die ständige Vertretung des Bürgermeisters in allen Dienstgeschäften, die nach der Gemeindeordnung NRW und anderen Gesetzen dem Bürgermeister übertragen wurden. Hierzu zählt insbesondere auch die Außenvertretung. Seine Vertretungsbefugnis ist nicht auf den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters beschränkt. Sie besteht vielmehr dauerhaft und unabhängig davon, ob der Bürgermeister anwesend ist und seine Amtsgeschäfte wahrnimmt.

Der Rat der Stadt Hallenberg hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2013 Herrn Holger Schnorbus zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.

Ansprechpersonen

Bürgermeister Eppner, Enrico

Körner, Annette

Bürger-Sprechstunde

Was wollten Sie dem Bürgermeister schon immer einmal sagen? Lob oder Kritik, Fragen oder Vorschläge? 

Einmal wöchentlich haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister direkt über ihre Themen, Fragen, Ideen wie auch Anregungen, Kritik und Bedenken zu sprechen.

Die Bürger-Sprechstunde findet an jedem ersten Montag im Monat zwischen 16.00 und 18.00 nach vorheriger Anmeldung statt.

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