Bauleitplanung

Das Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz wurden im Jahr 1986 zum Baugesetzbuch (BauGB) zusammengeführt. Dieses Gesetzbuch ist die heutige Grundlage für die Bauleitplanung.

Kerninstrumente der Bauleitplanung nach dem BauGB sind die Bauleitpläne.

Der Flächennutzungsplan (FNP) fungiert hierbei als vorbereitender Bauleitplan. Er erschließt sich über das gesamte Gebiet einer Kommune. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan. Er umfasst Teilbereiche der Kommune.

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Im FNP werden für das gesamte Gemeindegebiet „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ dargestellt. Insbesondere bedeutet dies, dass Flächen für Baugebiete, für die Versorgung von Gütern und Dienstleistungen, für Sport- und Spielanlagen, für die Naherholung und den Natur- und Landschaftsschutz ausgewiesen werden, mit denen die erwünschte und erwartete Entwicklung des Gemeindegebietes dargestellt wird.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Hallenberg kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://gis.hochsauerlandkreis.de/MapSolution/apps/map/client/fnp

 

Bebauungsplan (B-Plan)

Auf Grundlage des FNP kann die Kommune für Teilflächen B-Pläne entwickeln, die die „rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung“ enthalten. Die möglichen Inhalte sind in § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Sie reichen vom Art und Maß der baulichen Nutzung, über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden bis hin zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Die Bebauungspläneder Stadt Hallenberg kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Bebauungsplanübersicht HSK

 

Aufstellungsverfahren

Ebenso wie den Flächennutzungsplan stellt die Stadt auch den Bebauungsplan in eigener Verantwortung auf. Die Aufstellung erfolgt hierbei in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Damit ein Plan rechtskräftig werden kann, wird er vom Rat der Kommune als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Plan rechtskräftig.

Planungsträger ist also grundsätzlich die Stadt, unabhängig davon, ob die eigene Verwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet. Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplans für notwendig hält. Die Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

 

Wichtiger Hinweis:

Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Stadt Hallenberg, der die aktuelle gültige Rechtlage wiedergibt. Alle Originalpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Rathaus der Stadt Hallenberg bereitgehalten.

Der Umgang und das Lesen der mit so genannten Planzeichen (abstrakte Symbole und Flächendarstellungen) erstellten Bebauungspläne ist mitunter sehr schwierig und unübersichtlich. Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes darüber hinaus weitere Gesetze, wie etwa die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, hinzuzuziehen.

Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung erhalten Sie hierzu daher in der Bauabteilung der Stadt Hallenberg, der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises sowie auch bei freien Architektur- oder Stadtplanungsbüros.


Ihre Ansprechperson


Mause, Andreas

Bebauungspläne online

Die Bebauungspläne der Stadt Hallenberg können online eingesehen werden:

Bebauungsplanübersicht HSK

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