Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament (Europawahl) statt. Hierzu finden Sie an dieser Stelle finden kontinuierlich aktualisierte Informationen.

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Das Europäische Parlament wird zum zehnten Mal gewählt. Ihm gehören bis zu 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Staaten an. Jeder Staat entsendet, je nach Größe der Bevölkerung, eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten. 

In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. 

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

 

Hinweis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. 

Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. 

Gedruckte Antragsformulare sind beim Wahlamt der Stadt Hallenberg erhältlich. Darüber hinaus kann das Antragsformular im PDF-Format unter dem folgenden Link herunterladen werden:

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Sofern sie bereits auf ihren Antrag hin bei vergangenen Wahlen zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, werden sie von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:

Die Bundeswahlleiterin - Unionsbürger*innen

 

Hinweise für Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tag des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Gedruckte Antragsformulare sind beim Wahlamt der Stadt Hallenberg erhältlich. Darüber hinaus kann das Antragsformular im PDF-Format unter dem folgenden Link herunterladen werden:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:

Die Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland

Wahlbenachrichtigung / Briefwahl

Am 42. Tag vor der Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. 

Wer am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahlbezirk abzugeben, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Hochsauerlandkreises abgeben.

Ein Link zur Onlinebeantragung von Wahlschein/Briefwahlunterlagen wird an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben!

Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.


Ihre Ansprechpersonen


Schnorbus, Holger

Peter, Brigitte

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