Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Abwasserbeseitigung

Der Stadt Hallenberg obliegt nach dem Landeswassergesetz NRW die Abwasserbeseitigungspflicht, die unter anderem die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlage beinhaltet. Die Abwasserbeseitigung der Stadt Hallenberg wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und der Bestimmungen der Betriebssatzung vom 15.12.2005 geführt. Aufgabe ist die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Klärschlammbeseitigung sowie das Entleeren von Grundstücksentwässerungseinrichtungen.

Sämtliche Aufgaben der Betriebsleitung wurden auf den bestellten Betriebsführer, die AWS GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, übertragen.

Die Mitarbeiter der AWS GmbH finden Sie in ihrem Büro in der Petrusstraße 8 in Hallenberg oder erreichen Sie unter Tel. (02984) 92 99 00.
In dringenden Fällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0170/ 85 112 57.

 

Grundstücksanschlussleitungen

Nach § 2 Nr. 6 der Entwässerungssatzung der Stadt Hallenberg gehören die Grundstücksanschlussleitungen nicht zur öffentlichen Abwasseranlage.

Die Hausanschlussleitungen sind Leitungen vom Prüfschacht bis zu dem Gebäude auf dem Grundstück. Die Herstellung und Unterhaltung dieser Leitungen führt der Grundstückseigentümer auf seine Kosten durch.

Die Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zum Prüfschacht des jeweils anzuschließenden Grundstücks. Die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung dieser Leitungen führt hingegen die Gemeinde selbst oder durch einen von ihr beauftragten Unternehmer aus. Die entstehenden Kosten sind nach § 10 KAG NRW ersatzpflichtig.

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Beseitigung, Veränderung und die Kosten für die Unterhaltung werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.

  • Die Schmutzwassergebühr je m³ Schmutzwasser beträgt 3,33 € (inkl. MwSt.).
  • Die Niederschlagswassergebühr je m² abflusswirksame Fläche beträgt 0,76 € (inkl. MwSt.).
  • Es wird kein Anschlussbeitrag erhoben.

Ansprechpersonen

Dielenhein, Stefan

s.dielenhein@­stadt-hallenberg.de

Schäfer, Markus

m.schaefer@­stadt-hallenberg.de
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