Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Eine Eheschließung muss unter Vorlage der notwendigen Unterlagen beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren.
Im Turmzimmer heiraten!
Um den festlichen Rahmen einer Hochzeit noch zu unterstreichen, besteht die Möglichkeit, im kleinen Turmzimmer des Kumps zu heiraten. Im schmucken historischen Trauzimmer finden sämtliche Trauungen im Bereich der Stadt Hallenberg statt, die dem schönsten Tag im Leben eines Brautpaares zusätzlich ein besonderes Ambiente verleihen.
Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesbeamten, welche Papiere benötigt werden.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Anmeldung zur Eheschließung
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Eine Eheschließung muss unter Vorlage der notwendigen Unterlagen beim Standesamt angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren.
Im Turmzimmer heiraten!
Um den festlichen Rahmen einer Hochzeit noch zu unterstreichen, besteht die Möglichkeit, im kleinen Turmzimmer des Kumps zu heiraten. Im schmucken historischen Trauzimmer finden sämtliche Trauungen im Bereich der Stadt Hallenberg statt, die dem schönsten Tag im Leben eines Brautpaares zusätzlich ein besonderes Ambiente verleihen.
Notwendige Unterlagen
Die Unterlagen sind bereits bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.
Da die erforderlichen Dokumente im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, erfragen Sie bitte vorher telefonisch beim zuständigen Standesbeamten, welche Papiere benötigt werden.