Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Bürgerbrennholz

AKTUELLE INFORMATION: Bürgerbrennholz konnte bis 28.02.2023 bestellt werden.

Bestellungen für das Jahr 2024 werden ab dem 01.11.2023 entgegen genommen. 

 

Die Stadt Hallenberg bietet Bürgerbrennholz in Form von Buchen- und Fichtenholz aus dem Stadtwald an.

Im Jahr 2023 kann Bürgerbrennholz in folgenden Varianten bestellt werden

  • Buche – Langholz zum Preis von 95,00 €/fm
  • Buche – Schichtholz zum Preis von 105,00 €/rm (1m lang, gespalten und aufgesetzt) – Hier haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen drei und fünf Raummetern.
  • Fichte – Langholz zum Preis von 60,00 €/fm

Wie erfolgt die Bestellung ?

Die Bestellung können Sie bequem von zu Hause aus digital über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg einreichen. Alternativ können Sie den Papiervordruck nutzen, der auf dieser Seite veröffentlicht ist und im Rathaus vorgehalten wird.

Das Bestellformular kann an brennholz@​stadt-hallenberg.de gesandt werden.

Wie erfahre ich, wo mein Brennholzlos lagert ?

Nachdem Ihre Bestellung bei der Forstverwaltung eingegangen ist und das gewünschte Holz bereitliegt, erhalten Sie eine Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag bei der Stadt Hallenberg eingegangen ist, wird Ihnen das Brennholzlos mit entsprechendem Lagerplatz umgehend schriftlich mitgeteilt. 

Welche Besonderheiten sind zu beachten ?

Für den Verkauf gelten neben den gesetzlichen Regelungen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz“, die ebenfalls auf dieser Seite zu finden sind.

Falls Sie das Holz im Wald mit der Motorsäge weiterverarbeiten möchten, ist die Vorlage eines Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs  erforderlich. Der Nachweis ist einmalig zu erbringen, sofern Sie den entsprechenden Nachweis seit 2019 noch nicht vorgelegt haben.

Ansprechperson

Krohne-Riedesel, Antje

a.krohne-riedesel@­stadt-hallenberg.de
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