Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Grundsteuer

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks?

Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuern.

Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
  • sonstig genutzt wird (Grundsteuer B) z.B. Nutzung zu Wohnzwecken, Nutzung zu gewerblichen Zwecken, oder andere bebaute oder unbebaute Grundstücke

Den Einheitswert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag.

Der Fachbereich 2 / 20 berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert.

Die Hebesätze betragen aktuell in der Grundsteuer A 247 v.H. sowie in der Grundsteuer B 440 v.H.

Die Vorauszahlungsraten werden grundsätzlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt.

Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen?

Den Antrag auf Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie im Fachbereich 2 / 20. Sie haben auch die Möglichkeit das SEPA-Lastschriftmandat online über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg zu erteilen.

Ansprechpersonen

Waszynski, Sabine

s.waszynski@­stadt-hallenberg.de

Lupp, Ellen

e.lupp@­stadt-hallenberg.de
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