Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Haushalt

Was ist ein Haushaltsplan?

Jedes Jahr wird vom Rat der Stadt Hallenberg für den Gültigkeitszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eine Haushaltssatzung verabschiedet. Der Haushaltsplan stellt die wichtigste Anlage zur Haushaltssatzung dar. Er dokumentiert, woher das für die Aufgabenerfüllung benötigte Geld kommt und für welche Zwecke es eingesetzt werden soll. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Hallenberg im jeweiligen Haushaltsjahr.

Wie sieht der Haushaltsplan aus?

Die formale Gestaltung des Haushaltsplans ist in der Kommunalhaushaltsverordnung - abgekürzt KomHVO - und den dazu erlassenen Vorschriften landeseinheitlich und verbindlich geregelt. Der Haushalt ist nach so genannten Produkten gegliedert. Die Produkte im Haushaltsplan sind Leistungen oder Leistungsbündel der Verwaltung, welche von Leistungsempfängern außerhalb der Verwaltung, also z.B. durch den Bürger, oder von verwaltungsinternen Leistungsempfängern nachgefragt werden. Zu jedem Produkt ist eine Produktbeschreibung vorhanden.

Der Haushaltsplan setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  1. einem Ergebnisplan (d.h. einem Plan von Erträgen und Aufwendungen für alle Produkte der Kommune)
  2. einem Finanzplan (d.h. einem Plan von Ein- und Auszahlungen für alle Produkte der Kommune)
  3. Teilergebnisplänen (d.h. den Plänen von Erträgen und Aufwendungen je Produkt)
  4. Teilfinanzplänen (d.h. den Plänen von Ein- und Auszahlungen je Produkt)
  5. einem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss oder fortzuschreiben ist (kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden, stellt die Stadt in diesem Konzept dar, mit welchen Maßnahmen und Entscheidungen der Haushaltsausgleich zukünftig gelingen soll. Das Haushaltssicherungskonzept muss durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.)
  6. diversen zusätzlich beizufügenden Bestandteilen (z.B. Vorbericht, Stellenplan, Bilanz des Vorvorjahres u.v.m.)

Wie wird der Haushaltsplan aufgestellt?

Der Entwurf des Haushaltsplanes wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat der Stadt Hallenberg in öffentlicher Sitzung zu.

Anschließend wird der Entwurf öffentlich bekannt gegeben. Einwohner und Abgabepflichtige haben nun die Möglichkeit innerhalb einer vorgegebenen Frist, die mindestens vierzehn Tage betragen muss, Einwendungen zu erheben.

Am Ende des Beratungsverfahrens wird der Haushaltsplan in öffentlicher Sitzung durch den Rat der Stadt Hallenberg beschlossen.

Ansprechperson

Mettken, Hans-Georg

hg.mettken@­stadt-hallenberg.de
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