Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Namensänderung (behördlich)
Namensänderungen sind üblicherweise nur möglich im Zusammenhang mit personenstandsrechtlichen Ereignissen, wie zum Beispiel Eheschließung, Scheidung, Adoption, Einbenennung eines Kindes usw. Meistens reicht hierfür im Rahmen der geltenden Vorschriften eine Erklärung zur Niederschrift vor dem Standesbeamten aus.
Neben diesen Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, sowohl Vor- als Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung - auch behördliche Namensänderung genannt - zu ändern.
Ein Vor- und Familienname kann nur dann geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und nachweisbar ergeben. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall geprüft.
Zuständige Namensänderungsbehörde ist der Hochsauerlandkreis.
Kosten
- Die Verwaltungsgebühren betragen je nach Verwaltungsaufwand sowie nach der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen für den Antragsteller