Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Straßenreinigung
Die Stadt Hallenberg betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird.
Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück grenzenden Gehwege im Regelfall selbst reinigen müssen.
Übrigens: Zur Straßenreinigung gehört auch der Winterdienst.
Dies bedeutet, dass
- die Gehwege, die an Ihr Grundstück angrenzen, in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, von Schnee freizuhalten sind,
- bei Eis- und Schneeglätte die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu streuen sind. Bitte schonen Sie die Umwelt und gebrauchen Streusalz möglichst sparsam und nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist,
- Ihre Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sie müssen sich während dieser Zeit unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte, um die notwendigen Arbeiten kümmern. Treten Schneefall und/oder Eisglätte erst nach 20:00 Uhr auf, müssen Sie diese am Folgetag werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr beseitigen.
Weitere Informationen gibt Ihnen die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hallenberg.