Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Stadt Hallenberg wird als Eigenbetrieb auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und der Bestimmungen der Betriebssatzung vom 15.12.2005 geführt. Aufgabe ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Sämtliche Aufgaben der Betriebsleitung wurden auf den bestellten Betriebsführer, die AWS GmbH, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, übertragen. Die Mitarbeiter der AWS GmbH finden Sie in ihrem Büro in der Petrusstraße 8 in Hallenberg oder erreichen Sie unter Tel. (02984) 92 99 00.

In dringenden Fällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0170 / 8511257.

Jährliche Grundgebühr auf der Grundlage der WZ-Größe:

  • Q3 = 4 (ehem. Qn 2,5):  138,00 € zzgl. 7% MwSt.
  • Q3 = 10 (ehem. Qn 6):  230,00 € zzgl. 7% MwSt.
  • Q3 = 16 (ehem. Qn 10):  287,50 € zzgl. 7% MwSt.
  • über Q3 = 16:  345,00 € zzgl. 7% MwSt.

Die Verbrauchsgebühr je m³ Trinkwasser beträgt gegenwärtig 1,54 € (zzgl. 7% MwSt.).

Ansprechpersonen

Schäfer, Markus

m.schaefer@­stadt-hallenberg.de

Dielenhein, Stefan

s.dielenhein@­stadt-hallenberg.de
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