Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wildschäden
Wildschäden sind alle Schäden, die das Schadwild durch seine natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit an dem Grundstück oder seinen Bestandteilen oder Erzeugnissen anrichtet.
Der Anspruch auf Ersatz von Wildschaden oder Jagdschaden erlischt, wenn die berechtigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem die Person von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen.
Gleichzeitig ist der Schaden dem Jagdausübungsberechtigten direkt zu melden, um dem Jäger die Möglichkeit zu geben, weitere Schäden durch gezielte Maßnahmen zu vermeiden. Außerdem sollte versucht werden, sich bezüglich des Schadensersatzes gütlich zu einigen.
Sollte eine private Einigung nicht zustande kommen, wird von der Stadt Hallenberg ein Wildschadenstermin zur gütlichen Einigung anberaumt, zu der auch ein Wildschadenschätzer geladen wird.
Wildschäden können formlos, oder mit den von den Jagdgenossenschaften zur Verfügung gestellten Vordrucken oder über das Bürgerportal der Stadt Hallenberg an die Mitarbeiter des Fachbereichs 3 / 31 gemeldet werden. Auf Wunsch wird Ihnen der Eingang der Wildschadensmeldung schriftlich bestätigt.