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Naturbelassenheit des Ruhewaldes Hallenberg

Im Ruhewald wird die Grabpflege von der Natur übernommen. Das Konzept sieht naturbelassene Grabstätten vor, die nicht durch Grabsteine oder Bepflanzungen gekennzeichnet sind. Auf Wunsch weisen kleine Schilder an den Bäumen auf die Grabstätte hin.

Viele Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten für eine spätere Beisetzung im Ruhewald, weil dort der übliche, klassische Grabschmuck (Blumen, Gestecke, Kränze, Kerzen) gerade nicht zulässig ist.

In der Benutzungs- und Engeltordnung ist geregelt, dass das Anzünden eines offenen Feuers, das Aufstellen von Kerzen oder das Rauchen untersagt sind. Weiter ist in der Benutzungs- und Entgeltordnung geregelt, dass der gewachsene und naturbelassene Ruhewald in seinem Erscheinungsbild nicht gestört oder verändert werden darf. Es ist daher untersagt, die Ruhebäume zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht zulässig, Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen.

Leider wurde in letzter Zeit ganz vermehrt festgestellt, dass Bäume geschmückt, Grabumrandungen und Grabschmuck jeglicher Art angebracht, Grableuchten aufgestellt und Blumen gepflanzt wurden.

Das Aufstellen von Grableuchten oder Kerzen kann besonders im Sommer bei Trockenheit und Sonneneinstrahlung dazu führen, dass trockenes Laub und die Bäume Feuer fangen. Ein weiteres großes Problem stellt nicht biologisch abbaubarer Grabschmuck dar, der sich möglicherweise durch Tiere oder Wind im Wald verbreitet und somit das Ökosystem Wald belastet.  

Der Ruhewald Hallenberg ist ein naturbelassener Wald, gerade deshalb wird dieser Ort gezielt als letzte Ruhestätte gewählt. Ziel ist es, diesen Zustand zu erhalten und lediglich die Natur walten zu lassen.

Die Stadt Hallenberg bittet daher alle Angehörigen, Freunde und Bekannten der Verstorbenen davon abzusehen, insbesondere die Gräber zu umranden, Grabschmuck am Baum und auf dem Waldboden anzubringen, Blumen zu pflanzen oder Lampen/Kerzen aufzustellen. Sämtliche angebrachten Grabumrandungen, niedergelegten bzw. angebrachten Grabschmuck jeglicher Art und gepflanzte Blumen, bittet die Stadt Hallenberg kurzfristig zu entfernen.

Die Stadt Hallenberg sieht sich gezwungen, bis zum 11.04.2023 nicht entfernten Grab- und Baumschmuck oder auch angebrachte Grabumrandungen zu entfernen.

Bitte beachten Sie künftig, dass nur noch frische, biologisch abbaubare einzelne Schnittblumen, die an den Grabstellen niedergelegt werden, akzeptiert werden können, anderer Grabschmuck muss leider direkt entfernt werden, um die Naturbelassenheit des Ruhewaldes wiederherzustellen und dauerhaft beizubehalten.  Sie oder auch möglicherweise der Verstorbene selbst haben sich bewusst für eine Beisetzung im Ruhewald Hallenberg entschieden, wir hoffe daher, dass Sie Verständnis für die konsequente Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung haben.

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