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Rathaus Hallenberg ab 1. Juli wieder für Publikumsverkehr geöffnet

Ab Donnerstag, 1. Juli wird das Rathaus der Stadt Hallenberg wieder für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet. Bislang haben es die Vorgaben der Coronaschutz­verordnung notwendig gemacht, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden. In der Folge stand das Rathaus für Publikumsverkehr nur nach Terminvereinbarung in eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

Aufgrund der deutschlandweit zuletzt stark gesunkenen Inzidenzzahlen, aber insbesondere auch aufgrund des geringen Infektionsgeschehens im Hochsauerlandkreis, haben sich die Bürgermeister gemeinsam mit dem Landrat auf eine gemeinsame Öffnungsstrategie für die Rathäuser und weiteren kommunalen Einrichtungen in den jeweiligen Kommunen verständigt.

Für diesen Öffnungsschritt werden weiterhin besondere Vorkehrungen getroffen, um die Besucher und Bediensteten weiterhin vor einer möglichen Infektion zu schützen. So ist ein Betreten des Rathauses zunächst weiterhin nur über den barrierefreien Hintereingang möglich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2 Maske ist weiterhin Pflicht. Notwendig ist ferner die Besucherregistrierung zur Gewährleistung einer Infektions-Nachverfolgung (idealerweise über die Luca-App) sowie das Desinfizieren der Hände im Eingangsbereich des Rathauses.

Trotz dieses Öffnungsschrittes sind Terminvereinbarungen weiterhin ausdrücklich erwünscht. Auch sollten für Anliegen, die keines persönlichen Kontaktes bedürfen, weiterhin die gegebenen digitalen Möglichkeiten des Service-Portal der Stadt Hallenberg genutzt werden.

Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
https://buergerportal.stadt-hallenberg.de

Auch die weiteren Einrichtungen der Stadt Hallenberg sollen schrittweise wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden.

Ebenfalls ab dem 1. Juli stehen die Veranstaltungseinrichtungen der Stadt Hallenberg (Stadthalle, Infozentrum Kump, Gemeindehaus Braunshausen) wieder im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung auch zur privaten Anmietung wieder zur Verfügung. Aufgrund gegebener Nutzungsreservierungen sind hierbei jedoch Einschränkungen im Einzelfall zu beachten.

Auch die Zelt- und Grillplätze im Stadtgebiet werden in diesem Zusammenhang wieder zur Anmietung freigegeben.

„Unter Wahrung des erforderlichen Infektionsschutzes ist es uns in Anbetracht der geringen Infektionszahlen wichtig, schnellstmöglich das Serviceangebot des Rathauses vor Ort sowie eine Nutzungsmöglichkeit der städtischen Einrichtungen im vertretbaren Umfang wieder anbieten zu können“, so Bürgermeister Enrico Eppner.

Über die weiteren Öffnungsschritte wird die Stadt Hallenberg zeitnah informieren.

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