Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Bauanträge

Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig, das heißt, es ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zustellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf.

Für die Annahme der Bauanträge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig.

  • Die für die Erteilung des Bescheids zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
  • Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises.
  • Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises:
    Baugenehmigungen / Bauanträge / Bauberatungen

Ansprechperson

Mause, Andreas

a.mause@­stadt-hallenberg.de
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