Kommunalwahl 2020

Am Sonntag, den 13. September 2020 fanden in NRW die Kommunalwahlen statt.

Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates.

Gewählt werden der Bürgermeister sowie die Vertretung der Stadt Hallenberg für die 10. Wahlperiode (Wahlzeit vom 01.11.2020 bis 31.10.2025). Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden zuvor zeitgleich mit der Europawahl am 25. Mai 2014 statt. 

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Präsentation der Wahlergebnisse

Die Ergebnisse zur Kommunalwahl 2020 stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

wahlen.citkomm.de

Beantragung Briefwahl / Wahlschein

Sie können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlbezirks wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein (nicht zu verwechseln mit der Wahlbenachrichtigung bzw. dem Stimmzettel). Einen Wahlschein benötigen Sie auch, wenn Sie per Briefwahl wählen möchten.

Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 16:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Hallenberg eingehen. Sie können die Briefwahlunterlagen noch in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen

Die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahl war bis Freitag, 11.09.2020, 18 Uhr möglich!

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke

Das Wahlgebiet der Stadt Hallenberg ist durch den Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2020 in insgesamt 10 Wahlbezirke einzuteilen.

Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW darf kein Wahlbezirk mehr als 25 % von der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirkes nach oben oder unten abweichen. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat das Wahlrecht mit Urteil vom 20.12.2019 strenger ausgelegt als vom Gesetz vorgesehen und entschieden, dass die maximale Abweichung nicht 25 %, sondern nur 15 % betragen darf. Eine Neueinteilung der Wahlbezirke im Bereich der Stadt Hallenberg im Vergleich zur letzten Kommunalwahle im Jahr 2014 war insofern unumgänglich. 

Die endgültige Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg erfolgte in der Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 30.01.2020. Diese Wahlbezirkseinteilung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes NRW.

Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg zur Kommunalwahl 2020 stellt sich demnach wie folgt dar:

Wahlgebietseinteilung zur KW 2020 (Karte)

Wahlgebietseinteilung zur KW 2020 (Straßenliste)

Hinweise für Menschen mit Sehverlust

Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch?

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Hallenberg pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:

In Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder Mail info@​bsvw.de.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden. Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.


Ihre Ansprechpersonen


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Peter, Brigitte

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