Baugebiet "Am Sonnenhang"

Stadtteil Hallenberg

Zentrumsnah und sonnenreich: Das Baugebiet "Am Sonnenhang" liegt in der Nähe des historischen Stadtkerns an einem süd-west-exponierten Hügel. Damit hat man von morgens bis abends die Chance auf Sonnenschein

In den ersten beiden Bauabschnitten wurden 44 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen 594 und 1.972 qm erschlossen.

Das Baugebiet liegt nur ca. 10 Gehminuten vom Stadtkern entfernt. Dort befinden sich das Rathaus, zwei Kreditinstitute, das Informations- und Kommunikationszentrum "Kump", die Stadthalle sowie eine Reihe von Fachgeschäften, Ärzten und Apotheken. In unmittelbarer Nähe liegt ein Supermarkt mit Getränkemarkt. In der Kernstadt befinden sich dazu noch ein Baumarkt, ein Raiffeisenmarkt sowie das Einkaufszentrum Am Bahnhof.

Jeweils gut 2-3 Autominuten entfernt liegen die Gewerbegebiete Lehmbach und Gundringhausen.

Für die Kinder sind die Wege ebenfalls kurz: Ein Kindergarten sowie die Grundschule stehen vor Ort zur Verfügung. Mit dem Gymnasium Winterberg sowie der Sekundarschule Medebach-Winterberg stehen weiterführende Schulen mit einem vielfältigen Angebot an an verschiedenen Bildungsgängen in den Nachbarstädten zur Verfügung.

Verfügbare Grundstücke:

Die in dem Baugebiet verfügbaren Bauplätze, aber auch weitere städtische Einzelgrundstücke sowie private Grundstücke im Stadtgebiet Hallenberg finden Sie in der Bauplatzbörse der Stadt Hallenberg.

Kosten:

Für Baugrundstücke im Baugebiet "Oberhalb des Klosters" gilt ein Preis von 60,00 € pro qm. Darin ist der Grunderwerb und die Ablösung des Erschließungsbeitrags enthalten, das bedeutet, dass zukünftig keine Erschließungsbeiträge seitens der Stadt mehr erhoben werden.

Pro Kind wird ein Nachlass auf den Gesamtpreis von 5 % (= 3,00 €/qm) gewährt. Der Nachlass gilt für maximal 4 Kinder, der maximale Nachlass beträgt somit 20 % (= 12,00 €/qm). Die Kinder müssen im Haushalt des Käufers wohnen und dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hinweis:

Bereits bei der Ausweisung des Baugebietes wurden für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet Sonnenhang Grundstücksanschlussleitungen (Abwasser- und Regenwasserkanal) hergestellt. Diese Herstellungskosten werden dabei jedoch nicht von dem Erschließungsbeitrag umfasst, sondern werden dem Käufer vom Abwasserwerk der Stadt Hallenberg als Hausanschlusskosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Grundstück und kann Ihnen vorab auf Nachfrage mitgeteilt werden.

Allgemeines

Grundstückseigentümer:
Die Stadt Hallenberg

Gesamtgröße:
ca. 5,9 ha.

Städtebauliche Daten:
Allgemeines Wohngebiet -§ i.V. mit § 1 Abs. 6 und 9 BauGB- (Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend zum Wohnen)

Baurechtliche Informationen

Zulässig sind:

  • Wohngebäude
  • die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe,
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke

Die Wohngebäude dürfen nicht mehr als 2 Wohnungen haben.

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

  • Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit bis zu 6 Fremdbetten.
  • teilweise: Gebäude für "freie Berufe"

Nicht zulässig sind -gem. § Abs. 6 BauNVO- :

  1. sonstige nicht störende Gewebebetriebe,
  2. Gartenbaubetriebe,
  3. Tankstellen
  4. Anlagen für Verwaltung

Offene Bauweise, es sind nur Einzelhäuser zulässig.

Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze: 0,3
Geschoßflächeanzahl (GFZ) als Höchstgrenze: 0,8
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze: 2

Traufhöhe

  • talseits der gepl. Straße max. über OK gepl. Achsstraßenhöhe: 8,00 m
  • bergseits der gepl. Straße max. über OK gepl. Achsstraßenhöhe: 4,50 m
  • Ausnahmen können aufgrund der Topographie erteilt werden

Wichtige örtliche Bau-/Gestaltungsvorschriften:

Dachform:
Zulässig sind geneigte Dächer (25° bis 45°). Vorstehende Vorschriften gelten nicht für überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen; sie sind von 0° bis zur höchstzulässigen v. g. Dachneigung zulässig.

Dachaufbauten:
Der Abstand der Dachaufbauten muss mindestens 2,00 m betragen. Nicht zulässig sind übereinanderliegende Dachgauben.
Der Dachneigung angepasst, sind Sonnnenkollektoren und ähnliches zur Energiegewinnung/-umwandlung auf den Dachflächen zulässig. Für diese Anlagen auf den Dachflächen ist ein seitlicher Abstand von 2,0 m vom Ortgang und jeweils 1,0 m von der Traufe bzw. First einzuhalten.

Dacheindeckungen:
Die geneigten Dachflächen sind schieferfarben bis anthrazitfarben einzudecken. Dachverglasungen sind bis 25% je Hauptdachfläche zulässig sowie auf Anbauten und untergeordneten Gebäudeteilen; die gesamte verglaste Dachfläche (je Gesamtgebäude), darf 30 m² nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind bis zu 25% max. 30 m² je Hauptdachfläche zulässig.

Material und Farbe:
Für die äußere Wandflächen sind folgende Materialien zulässig:
Bruchstein, Fachwerk, heller sowie grauer (alle Graustufen) Putz, Verschieferung, Holzverkleidung und Klinker. Sichtbeton ist nicht zugelassen. Nicht zugelassen sind: Signalfarben.


Ihre Ansprechperson


Waszynski, Sabine

Baugebiet "Sonnenhang"

Kontakt

Baugebiet "Sonnenhang"
Baugebiet "Sonnenhang"
59969 Hallenberg




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