Baugebiet "Am Graben"

Stadtteil Hallenberg

Braunshausen ist der kleinste Stadtteil Hallenbergs, aber auch der idyllischste. Frei von Durchgangsverkehr, ist der Ort bis heute ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf geblieben. Das erweiterungsfähige Baugebiet am Graben bietet Bauplätze zu den günstigsten Preisen in Nordrhein-Westfalen.

Es stehen nur noch wenige Baugrundstücke zur Verfügung.

Die Nahversorgungseinrichtungen befinden sich in Hallenberg, das mit dem Auto in rund 10 Minuten erreicht werden kann. Die Nähe zum Gewerbegebiet Lehmbach (ca. 7 Autominuten) zeichnet Braunshausen aus. Kindergarten und Grundschule stehen in Hallenberg zur Verfügung. Mit dem Gymnasium Winterberg sowie der Sekundarschule Medebach-Winterberg stehen weiterführende Schulen mit einem vielfältigen Angebot an an verschiedenen Bildungsgängen in den Nachbarstädten zur Verfügung.

Verfügbare Grundstücke:

Die in dem Baugebiet verfügbaren Bauplätze, aber auch weitere städtische Einzelgrundstücke sowie private Grundstücke im Stadtgebiet Hallenberg finden Sie in der Bauplatzbörse der Stadt Hallenberg.

Kosten:

Die Grundstücke im Baugebiet "Am Graben" kosten 15,00 € pro qm. Der Erschließungsbeitrag ist hierin nicht enthalten, er wird erst festgesetzt, wenn der Endausbau der Straßen erfolgt.

Allgemeines

Grundstückseigentümer:
Stadt Hallenberg

Gesamtgröße:
ca. 2,3 ha (inkl. derzeit noch nicht erschlossener Erweiterungen)

Städtebauliche Daten:
Allgemeines Wohngebiet -§ i.V. mit § 1 Abs. 6 und 9 BauGB- (Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend zum Wohnen)

Baurechtliche Informationen

Zulässig sind

  • Wohngebäude,
  • die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Ausnahmsweise können Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen werden. Weitere Ausnahmen werden nicht zugelassen.

Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise, es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze: 0,3
Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstgrenze: 0,8
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze: 2

Wichtige örtliche Bau-/Gestaltungsvorschriften:

Dachform:
Zulässig sind nur Satteldächer oder Walmdächer. Die Mindestdachneigung beträgt 30°.
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sowie Versorgungsanlagen

Dachaufbauten:
Zulässig sind nur Dachaufbauten als Schleppgauben oder Dachhäuschen mit einer Mindestdachneigung von 20° bei Dachneigungen ab 40°. Die Summe der Dachaufbauten in ihrer Länge darf 2/3 der traufseitigen Dachlänge nicht überschreiten. Der Abstand der Dachaufbauten vom Ortgang muss mindestens 2,00 m, von der Traufe mindestens 1,00 m betragen.

  • Liegende Dachfenster sind bis 1,40 m Breite zulässig
  • Dachüberstände sind giebelseitig mindestens 0,30 m, höchstens 1,20 m auszubilden
  • Dacheindeckung

Zulässig sind dunkelgrauer bis mittelgrauer Schiefer, Kunstschiefer sowie dunkelgraue Dachpfannen und anthrazitfarbenen Pappschindeln.

Wandflächen:
Die sichtbaren traufseitigen Wandhöhen dürfen bergseitig 4,50 m, talseitig 6,5 m nicht überschreiten
Die Drempelhöhe darf 0,75 m nicht überschritten werden.

Material und Farbe:
Für die äußeren Wandflächensind folgende Materialien zugelassen:
weißfarbener Putz, weißer Kalksandstein, heimischer Schiefer, dunkelgrauer bis mittelgrauer Kunstschiefer, dunkelbraune Holzverkleidung, Klinker, Fachwerk in schwarz und Ausfachung in weißfarbenem Putz.
Sockel und Sockelgeschosse sind auch in heimischem Bruchstein oder stein- und erdfarbenen Putz zulässig

Umbauten:
Bei Umbauten von bestehenden Gebäuden darf die derzeitige äußere Gestaltung und Dachform beibehalten werden.


Ihre Ansprechperson


Waszynski, Sabine

Baugebiet "Am Graben"

Kontakt

Baugebiet "Am Graben"
Am Graben
59969 Hallenberg




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