Gestaltungssatzung der Stadt Hallenberg

Das Landschaftsbild des Hochsauerlandes ist überwiegend geprägt durch eine schieferfarbene bis anthrazitfarbene Dacheindeckung der Gebäude.

Zur Erhaltung dieses charakteristischen Dachlandschaftsbildes sah sich der Rat der Stadt Hallenberg erstmalig im Jahre 1981 veranlasst, hierfür eine entsprechende Gestaltungssatzung zu erlassen. Ziel dieser Gestaltungssatzung ist, dass auch die im Stadtgebiet noch vereinzelt vorhandenen andersfarbigen Dacheindeckungen (z.B. rot) bei einer Erneuerung der Dacheindeckung schieferbis anthrazitfarben eingedeckt werden und im übrigen die bereits vorhandenen schiefer- bis anthrazitfarbenen Dacheindeckungen als solche erhalten bleiben.

1995 wurde die Kulisse der Stadt Hallenberg für eine Briefmarke der Deutschen Bundespost ausgewählt - wegen des geschlossenen Bildes von Fassaden und Dachlandschaft.

Im Jahr 2007 wurde Hallenberg in den exklusiven Kreis der Arbeitsgemeinschaft Historische Ortskerne aufgenommen. 1989 war dieser Antrag noch abgelehnt worden. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft bedeutet für die Stadt bevorzugte Förderungen aus den Städtebauförderprogrammen. Nähere Informationen hierzu auch auf der Seite Arbeitsgemeinschaft Historische Ortskerne.

Gestaltungssatzung "Altstadt Hallenberg"

Der Ortskern von Hallenberg ist von großen Bränden und vor allem der Zerstörung des Zweiten Weltkrieges verschont geblieben. Dadurch hat sich Hallenberg seinen historischen Grundriss mit dem weitgehend geschlossenen Ortsbild bewahrt. Viele der im Urkataster aufgeführten Gebäude sind noch heute erhalten. 

Die Besitzer der Gebäude im Ortskern sind immer sehr sorgsam und vernünftig mit der vorhandenen Bausubstanz umgegangen. Auch die intensive Bautätigkeit der Nachkriegszeit hat - außer beim Abriss des alten Amtshauses - für wenige Bausünden gesorgt.

Der Landeskonservator von Westfalen-Lippe hat Hallenberg bereits 1977 als „Städtebauliches Kleinod“ bezeichnet. Der damals neu in das Amt gewählte Stadtdirektor Winfried Becker hat „als Auswärtiger“ seinerzeit erkannt, welch großes Potential in der Altstadt von Hallenberg steckt.

Mehrerer wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten wurden erstellt, die allesamt zu einem gemeinsamen Ergebnis kamen: Die Hallenberger Innenstadt etwas besonderes, das sich zu erhalten und zu pflegen lohnt. Es wurde dort ebenfalls vermerkt, dass die Dachlandschaft in Hallenberg, bedingt durch ihre Einsehbarkeit von allen Seiten, etwas einzigartiges im Sauerland darstellt.

Der Stadtrat hat auf die verschiedenen Gutachten und Hinweise reagiert und im Jahre 1987 die “Gestaltungssatzung der Stadt Hallenberg“ für den historischen Ortskern erlassen.

In der Vorbemerkung der Satzung heißt es:

"Der historische Stadtkern liegt auf einer reizvollen Anhöhe an der Nuhne. Dieser Kirchhügel senkt sich nach fast allen Seiten ab und wird wiederum durch einen ringsumlaufenden Berg-Ring umschlossen. Diese ganz besondere topographische Situation noch städtebaukünstlerisch zu steigern, darin liegt die Chance des Stadtteiles Hallenberg.

Dieses Ziel ist nur durch andauernde, für die Ganzheit des Ortsbildes verständnisvolle, aktive Mitwirkung aller Bürger unter fachkundiger Leitung zu erreichen. Der Erhaltung der baulichen Eigenart im Bereich der Kernstadt kommt hier besondere Bedeutung zu. Da von dem umgebenden Berg-Ring allseitig guter Ausblick auf die zentral liegende Altstadt besteht, bedarf die Erhaltung der einheitlichen typischen Dachlandschaft einer besonderen Aufmerksamkeit.

Ein fester Gestaltungswille und § 1 Abs. 5 des Baugesetzbuches machen es der Stadt zur Pflicht, bei allen Planungs- und Baumaßnahmen auf die Erhaltung von Bauten, Straßen, Plätzen, Bäumen und Ortsteilen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung Rücksicht zu nehmen."

Die Regelungen der Gestaltungssatzung werden hierbei regelmäßig überprüft, insbesondere in Hinblick auf aktuelle Entwicklungen zur Verbesserung der Wohnqualität sowie aus energetischen Gesichtspunkten. Ziel ist es hierbei jedoch stets, die Grundzüge und den Schwerpunkt der ursprünglichen Gestaltungssatzungen zu erhalten, um die schützenswerte Dachlandschaft nicht zu zerstören.

Das letzte Update hat die Gestaltungssatzung in 2023 erhalten. Neben redaktionellen Änderungen und Anpassungen der Texte an die aktuelle Rechtslage, ist das Thema PV Anlagen aufgegriffen worden. PV Anlagen sind seit Ende 2023 -unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen- auch im Altstadtbereich zulässig.

Bei Frage zur Gestaltungsatzung wenden Sie sich gerne an die Stadtverwaltung oder direkt an die zuständige -untere Bauaufsicht- beim Hochsauerlandkreis. Hier können Sie auch ggfs. notwendige Abweichungsanträge stellen.

Zudem gibt es ein Hof- und Fassadenprogramm (Altstadtförderung) - Mehr Infos hierzu finden Sie im entsprechenden Menüpunkt. 


Ihre Ansprechperson


Mause, Andreas

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