Landtagswahl 2022

Am Sonntag, den 15. Mai 2022 finden in NRW die Landtagswahlen statt. Hierzu finden Sie an dieser Stelle finden kontinuierlich aktualisierte Informationen.

Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre die Möglichkeit, durch die Wahl ihrer parlamentarischen Vertretung die politischen Vorgänge des Landes mitzugestalten. Die Wahlberechtigten haben dabei zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. 

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Hallenberg gehört zu dem Wahlkreis 125 "Hochsauerlandkreis II".

Wahlkreise in NRW (Landeswahlleiter)

Wahlergebnisse

Die Auszählung der Stimmen beginnt unmittelbar nach Ende der Wahlhandlung um 18 Uhr. Erste Hochrechnungen für das Ergebnis in Nordrhein-Westfalen werden im Laufe des Wahlabends und das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich am Montag nach der Wahl veröffentlicht. Bis zur Verkündung des amtlichen Endergebnisses können einige Tage vergehen.

Die amtlichen Endergebnisse werden unter folgendem Link veröffentlicht:

Wahlergebnisse Landtagswahl 2022

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen.

Wahlbenachrichtigung / Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden ca. 6 Wochen vor der Wahl versandt. Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt auf Wunsch der Wahlberechtigten die Bearbeitung von Briefwahlanträgen.

Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 125 "Hochsauerlandkreis II" abgeben.

Die Onlinebeantragung war an dieser Stelle bis einschließlich Mittwoch, 11. Mai 2022 möglich. Bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr ist die persönliche Beantragung noch im Wahlamt möglich.

Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.

 


Ihre Ansprechpersonen


Schnorbus, Holger

Peter, Brigitte

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