Kommunalwahlen 2025

Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Etwaig notwendige Stichwahlen (Landrat, Bürgermeister) finden am 28. September 2025 statt.
Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates für die 11. Wahlperiode (Wahlzeit vom 01.11.2025 bis 31.10.2030).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Hallenberg bzw. im Hochsauerlandkreis hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Jede Person, die wählen darf, erhält bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlergebnisse
Die Wahllokale schließen um 18:00 Uhr; im Anschluss beginnt die Stimmenauszählung.
Die Ergebnisse zu den Kommunalwahlen 2025 werden unter folgendem Link veröffentlicht:
Informationen zur Briefwahl
Sie sind am Wahltag nicht zu Hause und können nicht im Wahllokal wählen? Nutzen Sie doch die Möglichkeit der Briefwahl!
Ab dem 5. August wird das Antragsportal für Briefwahlunterlagen freigeschaltet. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit diesen digitalen Antragsweg.
Darüber hinaus wird ab dem 11. August 2025 das Briefwahlbüro im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet. Hierbei besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben.
Die persönlichen Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich erst ab dem 16. August zugestellt werden.
Folgende Antragswege stehen für die Briefwahlunterlagen zur Verfügung:
- Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen bevorzugt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen
- per Online-Formular über OLIWA
- per Formular auf der Wahlbenachrichtigung (schriftlich)
- per E-Mail an wahlen@stadt-hallenberg.de
Wählerverzeichnis, Wohnsitzwechsel
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Hallenberg gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Diese Personen erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
Auf Antrag können Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, die im Wahlgebiet keine Wohnung haben, sich aber in Hallenberg gewöhnlich aufhalten (Personen ohne festen Wohnsitz / Obdachlose). Dieser Antrag muss bis spätestens 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindebehörde vorliegen.
Für Personen, welche ab dem 04.08.2025 zuziehen, umziehen oder aus Hallenberg wegziehen, gelten besondere Regelungen. Bitte beachten Sie hierbei das Merkblatt “Hinweise zu Umzügen, Anmeldungen und Abmeldungen”.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich zur Klärung gerne an das Wahlteam.
Einteilung des Wahlgebietes
Das Wahlgebiet der Stadt Hallenberg ist durch den Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 in insgesamt 10 Wahlbezirke einzuteilen.
Für die Kommunalwahl 2025 wurde das Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen reformiert. Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 wird nicht mehr auf die Anzahl der Einwohner (Deutsche und EU-Bürger), sondern auf die Anzahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk abgestellt.
Demnach darf kein Wahlbezirk mehr als 15 % von der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirkes nach oben oder unten abweichen. Ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig
Aufgrund dieser neuen Vorgaben war eine geringfüge Anpassung der Wahlgebietseinteilung im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 erforderlich. Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg erfolgte in der Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 19.11.2024. Diese Wahlbezirkseinteilung wurde mit Bekanntmachung vom 26.11.2024 veröffentlicht.
Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg zur Kommunalwahl 2025 stellt sich demnach wie folgt dar:
Wahlgebietseinteilung zur KW 2025 (Karte)
Wahlgebietseinteilung zur KW 2025 (Straßenliste)
Weiterführende Informationen
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Aktuelles
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss zur Feststellung der Wahlergebnisse Bekanntmachung vom 05.09.2025 pdf | Dateigröße: 126 KB
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Wahlbekanntmachung zur den Kommunalwahlen am 14.09.2025 Bekanntmachung vom 04.09.2025 pdf | Dateigröße: 122 KB
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Bekanntmachung über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht Bekanntmachung vom 22.07.2025 pdf | Dateigröße: 44 KB
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Bekanntmachung vom 22.07.2025 pdf | Dateigröße: 67 KB
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Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge (Bürgermeister/Vertretung) Bekanntmachung vom 15.07.2025 pdf | Dateigröße: 135 KB
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Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung vom 02.04.2025 pdf | Dateigröße: 127 KB
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Bekanntmachung über die Wahlgebietseinteilung Bekanntmachung vom 26.11.2024 pdf | Dateigröße: 87 KB
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Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses Bekanntmachung vom 31.10.2024 pdf | Dateigröße: 97 KB
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Bekanntmachung über die Bildung und Besetzung des Wahlausschusses Bekanntmachung vom 09.09.2024 pdf | Dateigröße: 81 KB