Windkraft

Windkraft ist eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen und trägt maßgeblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Nutzung der Windenergie können wir sauberen Strom erzeugen, der unabhängig von fossilen Brennstoffen ist und somit den Klimaschutz vorantreibt. Auch in der Stadt Hallenberg bietet die Windkraft großes Potenzial, um die Energiewende aktiv mitzugestalten und die lokale Energieversorgung nachhaltiger zu machen.

Windkraftanlagen sind eine bewährte Technologie, die kontinuierlich weiterentwickelt wird, um effizient und umweltverträglich Strom zu produzieren. 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um den Ausbau der Windenergie in Hallenberg. 

Allgemeine Infos zur Windenergie

Das „Wind-an-Land-Gesetz“
Das „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den beschleunigten Ausbau der Windenergie in Deutschland. Es verpflichtet die Bundesländer, verbindliche Flächenziele für die Nutzung von Windenergie an Land auszuweisen. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss bis 2032 mindestens 1,8 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie bereitstellen und hat sich das Ziel gesetzt, dieses Flächenziel bereits deutlich früher zu erreichen.

Um die Umsetzung zu koordinieren, werden die Flächen in Regionalplänen ausgewiesen, wobei die Bezirksregierungen – in unserem Fall die Bezirksregierung Arnsberg – eine wichtige Rolle spielen. Sie sind Bindeglied zwischen Land, Kommunen und Projektträgern, beraten bei juristischen und fachlichen Fragen und unterstützen die Kommunen im Genehmigungsprozess. In Südwestfalen, zu dem auch der Hochsauerlandkreis gehört, wurden die Windenergiebereiche bereits im Regionalplan festgelegt, sodass Anträge für neue Windkraftanlagen nun gezielt in diesen Bereichen gestellt und privilegiert genehmigt werden können.

NRW ist bundesweit Vorreiter beim Windenergieausbau und hat bereits einen großen Teil der geforderten Flächen ausgewiesen. Die enge Abstimmung zwischen Landesregierung, Bezirksregierungen und Kommunen sorgt dafür, dass der Ausbau der Windenergie geordnet, transparent und unter Berücksichtigung von Natur- und Freiraumschutz erfolgt. 

Effizienz
Windenergieanlagen sind heute sehr effizient und wandeln etwa 50 % der im Wind enthaltenen Energie in elektrischen Strom um. Moderne Anlagen passen sich flexibel an unterschiedliche Windverhältnisse an und erzielen durch technische Innovationen wie optimierte Rotorblätter und intelligente Steuerungssysteme eine stetig höhere Energieausbeute. Die energetische Amortisationszeit – also die Zeit, bis die Anlage so viel Energie erzeugt hat, wie für ihre Herstellung benötigt wurde – liegt meist unter einem Jahr, während die Lebensdauer von Windkraftanlagen mindestens 20 Jahre beträgt. Damit zählt Windenergie zu den effizientesten und umweltfreundlichsten Formen der Stromerzeugung.

Natur- und Artenschutz

Ein Naturschutzgutachten ist bei der Planung von Windenergieanlagen in NRW erforderlich, um die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und die naturschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einzuhalten. Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  • Voruntersuchung, Datenerhebung und Kartierung: Erste Einschätzung der Schutzgebiete sowie Erfassung von Flora und Fauna im Planungsgebiet.

  • Felduntersuchungen und detaillierte Kartierungen: Dokumentation schützenswerter Pflanzenarten und Biotope vor Ort.

  • Auswertung und Analyse der gesammelten Daten: Überprüfung im Hinblick auf das BNatSchG, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

  • Konfliktanalyse und Entwicklung von Maßnahmen: Erarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Eingriffen; Berücksichtigung der Auswirkungen bestehender Windenergieanlagen in der Umgebung.

  • Einbindung ins Genehmigungsverfahren: Abstimmung mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde sowie der Bezirksregierung Arnsberg.

  • Monitoring und Nachsteuerung nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen: Laufende Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und gegebenenfalls Anpassung, etwa durch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen.

Rückbau und Recycling

Nach rund 30 Jahren Betriebszeit werden Windenergieanlagen einschließlich ihrer Fundamente vollständig zurückgebaut. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Flächennutzung ist dabei vertraglich und behördlich garantiert. Ein Großteil der Anlagen wird recycelt oder wiederverwendet. Anders als beim Braunkohletagebau entstehen keine langfristigen Umweltschäden wie Gewässerbelastungen oder der Verlust von Lebensräumen. Auch Kabel und Trafostationen werden vollständig entfernt. 
Windenergieanlagen werden nach ihrer Nutzung häufig im Ausland erneut aufgebaut. Ist ein Wiederaufbau nicht möglich, werden die enthaltenen Materialien recycelt. Nach Angaben des Umweltbundesamts lassen sich derzeit etwa 80 bis 90 Prozent der Bestandteile – darunter Beton, Stahl sowie Metalle wie Kupfer und Aluminium – wiederverwerten oder erneut nutzen. Eine besondere Herausforderung stellt jedoch das Recycling der Rotorblätter dar, da sie aus Verbundwerkstoffen wie Kunstharz und Fasern bestehen. Die Zerlegung und Weiterverwertung dieser Materialien ist technisch komplex, doch es gibt Fortschritte: So hat ein Start-up aus Nordhessen Rotorblätter aus Holz entwickelt, die mit speziellen Beschichtungen versehen sind, um ihre Haltbarkeit zu erhöhen. Solche Innovationen tragen dazu bei, die Umweltfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit von Windenergieanlagen weiter zu verbessern.

Windpark Hallenberg-Bad Berleburg

Der geplante Windpark an der Grenze zwischen Hallenberg und Bad Berleburg ist ein gemeinsames Vorzeigeprojekt beider Städte für die Energiewende in der Region. Auf kommunalen Flächen sollen – nach aktuellem Stand – etwa zwölf bis vierzehn moderne Windenergieanlagen entstehen, die jeweils bis zu 250 Meter hoch sind. Die Standorte der Anlagen liegen in einem Bereich, der durch die Folgen des Borkenkäferbefalls und der damit verbundenen Waldschäden geprägt ist. Die Projektierung übernimmt die Eurowind Energy GmbH, die zu den führenden Entwicklern von Windenergieprojekten in Deutschland zählt.

Die interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht es, Synergien zu nutzen und die Interessen beider Städte zu vereinen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Verschiedene Modelle der finanziellen Teilhabe – etwa Bürgerstromtarife, Energiegenossenschaften oder Nachhaltigkeitsstiftungen – werden diskutiert, um die Akzeptanz für das Projekt zu stärken und die Wertschöpfung in der Region zu halten.

Mit dem Windpark setzen Hallenberg und Bad Berleburg ein starkes Zeichen für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige Zukunft. Die Kooperation gilt als beispielgebend für Nordrhein-Westfalen und zeigt, wie Kommunen gemeinsam die Energiewende aktiv gestalten können.

Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung am 05.03.2025 in der Stadthalle. 

App „Windpark-Dialog Hallenberg“

Die App „Windpark-Dialog Hallenberg“ ist ein innovatives Beteiligungs- und Informationsangebot der Stadt Hallenberg, das speziell für den geplanten Windpark an der Grenze zu Bad Berleburg entwickelt wurde. Ziel der App ist es, die Bürgerinnen und Bürger transparent, interaktiv und umfassend über das Windenergieprojekt zu informieren und sie aktiv in die Entscheidungsprozesse einzubinden.

Wichtige Funktionen und Vorteile der App:

  • Bürgerinnen und Bürger können ihre Adresse eingeben und individuell nachvollziehen, ob und wie sie vom Windpark betroffen wären – etwa durch Sichtbarkeit der Anlagen, mögliche Geräuschentwicklung oder Schlagschatten.

  • Die App bietet realitätsnahe Visualisierungen: Mithilfe von 3D-Animationen und Augmented Reality können die geplanten Windenergieanlagen virtuell in die Landschaft eingefügt und aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Auch ein virtueller Flug über das Gebiet ist möglich.

  • Nutzerinnen und Nutzer erhalten aktuelle Informationen zum Stand des Projekts sowie Antworten auf häufige Fragen rund um Windkraft und Energiewende.

  • Ein zentrales Element ist die Bürgerbeteiligung: In einer integrierten Umfrage können die Hallenbergerinnen und Hallenberger zwischen verschiedenen Beteiligungsmodellen wählen, etwa einem Strombonus, Bürgerstromtarif, einer Energiegenossenschaft, einer Nachhaltigkeitsstiftung oder einem Klimasparbrief. Ziel ist es, eine faire und von der Bevölkerung getragene Lösung für die finanzielle Teilhabe am Windpark zu finden.

Die App wurde in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen entwickelt und ist kostenlos für iOS und Android verfügbar.

Mit der App setzt Hallenberg auf maximale Transparenz und direkte Mitsprache der Bevölkerung. Sie fördert die Akzeptanz für das Windenergieprojekt, indem sie Betroffene gezielt informiert, Beteiligung ermöglicht und die Vorteile für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger sichtbar macht. So wird die Energiewende vor Ort gemeinsam und demokratisch gestaltet

Neugierig geworden? 

Laden Sie die App kostenfrei im App Store herunter und nehmen Sie bis zum 15. Juni an der Umfrage in der App teil. 

Hier geht´s zum WDR-Beitrag über die App „Windpark-Dialog Hallenberg“

 

FAQ

  1. Warum setzt Hallenberg auf Windkraft?

    Windkraft ist eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen und ein zentraler Baustein für den Klimaschutz. Sie hilft, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und eine nachhaltige, regionale Energieversorgung aufzubauen. Für Hallenberg bedeutet der Ausbau der Windenergie einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Sicherung einer lebenswerten Zukunft.

  2. Wie funktioniert eine Windenergieanlage?

    Windenergieanlagen wandeln die Bewegungsenergie des Windes in elektrischen Strom um. Die Rotorblätter werden vom Wind in Bewegung gesetzt und treiben einen Generator an, der daraus Strom erzeugt. Moderne Anlagen sind sehr effizient und können auch bei schwächeren Windverhältnissen Energie erzeugen. Der erzeugte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und steht so allen zur Verfügung.

  3. Welche Vorteile bringt Windkraft für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger?

    Windkraft bietet zahlreiche Vorteile: Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sichern Arbeitsplätze und sorgen neben den gesetzlichen Beteiligungen (0,2cent/kWh) für zusätzliche Einnahmen durch Gewerbesteuern, Pachteinnahmen und Erträge. Diese Mittel können für Infrastruktur, Bildung, soziale Projekte und die Lebensqualität vor Ort eingesetzt werden. Durch die regionale Stromerzeugung wird außerdem die Versorgungssicherheit gestärkt.

  4. Wie werden Standorte für Windkraftanlagen ausgewählt?

    Die Auswahl der Standorte erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Kriterien sind unter anderem die Windhöffigkeit (also wie viel Wind am Standort weht), der Abstand zu Wohngebieten, der Schutz von Natur und Landschaft sowie die Vorgaben aus dem Regionalplan. Bei den konkreten Projekten in Hallenberg werden die Standorte in enger Abstimmung mit der Nachbarstadt Bad Berleburg, den zuständigen Behörden und unter Berücksichtigung der Interessen der Bevölkerung ausgewählt. 

  5. Wie wird sichergestellt, dass Natur und Umwelt geschützt werden?

    Vor dem Bau von Windenergieanlagen werden umfassende Umwelt- und Naturschutzgutachten erstellt. Diese prüfen mögliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Schutzgebiete und das Landschaftsbild. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen entwickelt, um Beeinträchtigungen zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und der Schutz von Flora und Fauna haben dabei höchste Priorität. Die Erhebung dieser Daten kann bis zu über einem Jahr dauern, um jahreszeitliche Schwankungen mit zu betrachten. 

  6.  Werden Anwohner durch Lärm oder Schattenwurf belastet?

    Windenergieanlagen unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten zum Schutz vor Lärm und Schattenwurf. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird genau geprüft, wie sich die Anlagen auf die Umgebung auswirken. Falls erforderlich, werden Auflagen erteilt, um die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Moderne Anlagen sind zudem deutlich leiser und effizienter als ältere Modelle. Die App“Windpark-Dialog Hallenberg” bietet hier auch wichtige Infos, die anhand des Standortes abgerufen werden können. 

  7. Wie kann ich mich über den geplanten Windpark informieren?

    Die Stadt Hallenberg informiert regelmäßig und transparent über alle Entwicklungen rund um das Windenergieprojekt – sowohl auf der städtischen Homepage als auch bei Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen. Ein besonderes Angebot ist die App „Windpark-Dialog Hallenberg“, mit der Sie sich individuell über Standorte und Visualisierungen informieren können.

  8. Welche Rolle spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

    Der Ausbau der Windenergie ist durch verschiedene Gesetze geregelt, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Wind-an-Land-Gesetz. Diese legen unter anderem fest, wie viel Fläche für Windenergie zur Verfügung gestellt werden muss und wie die Genehmigungsverfahren ablaufen. In Nordrhein-Westfalen werden die Flächen im Regionalplan ausgewiesen und durch die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert.

  9.  Wie wird der Windpark genehmigt und wer ist beteiligt?

    Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ist umfangreich und bindet verschiedene Behörden ein, darunter die Untere und Obere Naturschutzbehörde, die Immissionsschutzbehörde des Landkreises und die Bezirksregierung Arnsberg sowie die betroffenen Kommunen. Es werden alle relevanten Aspekte wie Umweltschutz, Immissionsschutz, Denkmalschutz und die Belange der Bürgerinnen und Bürger geprüft, bevor eine Genehmigung erteilt wird. 

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