Bauleitplanung

Das Bundesbaugesetz und das Städtebauförderungsgesetz wurden im Jahr 1986 zum Baugesetzbuch (BauGB) zusammengeführt. Dieses Gesetzbuch ist die heutige Grundlage für die Bauleitplanung.

Kerninstrumente der Bauleitplanung nach dem BauGB sind die Bauleitpläne.

Der Flächennutzungsplan (FNP) fungiert hierbei als vorbereitender Bauleitplan. Er erschließt sich über das gesamte Gebiet einer Kommune. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche Bauleitplan. Er umfasst Teilbereiche der Kommune.

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Im FNP werden für das gesamte Gemeindegebiet „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ dargestellt. Insbesondere bedeutet dies, dass Flächen für Baugebiete, für die Versorgung von Gütern und Dienstleistungen, für Sport- und Spielanlagen, für die Naherholung und den Natur- und Landschaftsschutz ausgewiesen werden, mit denen die erwünschte und erwartete Entwicklung des Gemeindegebietes dargestellt wird.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Hallenberg kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://gis.hochsauerlandkreis.de/MapSolution/apps/map/client/fnp

 

Bebauungsplan (B-Plan)

Auf Grundlage des FNP kann die Kommune für Teilflächen B-Pläne entwickeln, die die „rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung“ enthalten. Die möglichen Inhalte sind in § 9 Abs. 1 BauGB festgesetzt. Sie reichen vom Art und Maß der baulichen Nutzung, über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden bis hin zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

Die Bebauungspläneder Stadt Hallenberg kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Bebauungsplanübersicht HSK

 

Aufstellungsverfahren

Ebenso wie den Flächennutzungsplan stellt die Stadt auch den Bebauungsplan in eigener Verantwortung auf. Die Aufstellung erfolgt hierbei in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

Damit ein Plan rechtskräftig werden kann, wird er vom Rat der Kommune als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Plan rechtskräftig.

Planungsträger ist also grundsätzlich die Stadt, unabhängig davon, ob die eigene Verwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet. Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplans für notwendig hält. Die Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

 

Wichtiger Hinweis:

Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der Originalplan der Stadt Hallenberg, der die aktuelle gültige Rechtlage wiedergibt. Alle Originalpläne mit Begründung und textlichen Festsetzungen werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Rathaus der Stadt Hallenberg bereitgehalten.

Der Umgang und das Lesen der mit so genannten Planzeichen (abstrakte Symbole und Flächendarstellungen) erstellten Bebauungspläne ist mitunter sehr schwierig und unübersichtlich. Fast immer sind zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes darüber hinaus weitere Gesetze, wie etwa die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung, hinzuzuziehen.

Lassen Sie sich deshalb im Zweifel fachkundig beraten: Hilfestellung erhalten Sie hierzu daher in der Bauabteilung der Stadt Hallenberg, der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises sowie auch bei freien Architektur- oder Stadtplanungsbüros.

Aktuelles

28. Änderung des Flächennutzungsplans 

Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Wäsche“

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hallenberg hat am 18.10.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB der 28. Änderung des Flächennutzungsplans Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Wäsche“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche "Photovoltaik" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO). Die Stadt Hallenberg ist bestrebt, den Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem Stadtgebiet zu erhöhen. Zu diesem Zweck soll im Bereich zwischen den Ortsteilen Liesen im Norden und Hallenberg im Süden eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. 

Das Plangebiet liegt zwischen Liesen im Norden und Hallenberg im Süden, östlich der Sachtlebenbrache. 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 137 in der Flur 35, Gemarkung Hallenberg und hat eine Fläche von 51.953 m². Die Abgrenzung ist der obenstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit dem Amtsblatt der Stadt Hallenberg vom 29.08.2024 wurde bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bauleitplans bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 auf der Homepage der Stadt Hallenberg unter veröffentlicht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wurde bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

1. Umweltbericht mit 

  • Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung
  • Bestandsaufnahme der von der Planung voraussichtlich erheblich betroffenen Umweltbelange (Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter)
  • Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter

2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Untersuchung und Bewertung der Tiergruppen Vögel, Reptilien und Schmetterlinge sowie Festlegung von Artenschutzmaßnahmen

3. FFH-Prüfung zum Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“

4. Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:

  • Beanspruchung landwirtschaftlicher Flächen
  • Bergbau
  • Gewässerschutz
  • Bodenschutz
  • Artenschutz
  • Schutzgebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung)
  • Kompensationsflächen
  • Landschaftsplan
  • Standortalternativen
  • Landschaftsbild
  • Forstwirtschaft.

Es wird darauf hingewiesen, 

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (post@stadt-hallenberg.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
  • dass die Planunterlagen in Papierform im Rathaus der Stadt Hallenberg, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg, R. 3.02 (OG) zu den allgemeinen Öffnungszeiten Mo: 08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr | Di - Do: 08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr | Fr: 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 01 Planzeichnung

28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 02 Begründung-Umweltbericht

28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 03 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 04 FFH Verträglichkeitsprüfung

28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 05 Abwägung Stellungnahme

28. Änd FNP PV-Anlage Wäsche 06 Umweltbezogene Stellungnahmen

 

6. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 „Langeloh“ 

6. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 „Langeloh“ 

hier: frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hallenberg hat am 08.12.2023 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Langeloh“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Zweck der Planung ist die Schließung einer Baulücke zwischen der Bebauung in der Bergstraße und dem Wohnhaus „Auf der Stätte 9“, die Abrundung der Ortslage sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 5 neuen Baugrundstücken für die einheimische Bevölkerung. 

Der Aufstellungsbeschluss mit Amtsblatt vom 13.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.

Das Bauleitplanverfahren wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Langeloh“ umfasst die Flurstücke 14 und 15 (jeweils teilweise) in der Flur 34 sowie das Flurstück 1090 (teilweise) in der Flur 11, Gemarkung Hallenberg und hat eine Größe rund 1,07 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidender Lösung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegen die Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom vom 23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024 im Rathaus der Stadt Hallenberg, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg, R. 3.02 (OG) zu den allgemeinen Öffnungszeiten Mo: 08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr | Di - Do: 08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr | Fr: 08:30 - 12:00 Uhr, sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Frist können Stellungnahmen zur Planung innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.  Stellungnahmen, die per Mail eingereicht werden, sind an post@​stadt-hallenberg.de zu richten.

Planskizze

01_Hallenberg_Nr. 2_Langeloh_6. Änderung_Planzeichnung_Vorentwurf

02_Hallenberg_Nr. 2_Langeloh_6. Änderung_Textfestsetzungen_Vorentwurf

03_Hallenberg_Nr. 2_Langeloh_6. Änderung_Begründung-Umweltbericht_Vorentwurf 

04_Hallenberg_Nr. 2_Langeloh_6. Änderung_Anlage 1_Artenschutzprüfung

05_Hallenberg_Nr. 2_Langeloh_6. Änderung_Anlage 2_Biotoptypenkarte

 


Ihre Ansprechperson


Mause, Andreas

Bebauungspläne online

Die Bebauungspläne der Stadt Hallenberg können online eingesehen werden:

Bebauungsplanübersicht HSK

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