Ortsvorsteher

Das Gebiet der Stadt Hallenberg ist eingeteilt in die vier Ortsteile: Hallenberg, Hesborn, Liesen und Braunshausen.

Für jeden Stadtteil wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher soll in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und muss dabei dem Rat angehören können. 

Der Ortsvorsteher hat die Belange seines Stadtteils gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seinem Stadtteil aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss bzw. den Bürgermeister weiterzuleiten. Der Rat bzw. der Ausschuss sollen den Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft berühren, hören. 

Die Ortsvorsteher sind zudem in dem Bereich ihrer Ortschaft mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen beauftragt.

Im Bereich der Stadt Hallenberg sind aktuell folgende Ortsvorsteher bestellt:
 

Hallenberg

Herr Leonhard Schäfer
Ringweg 6, 59969 Hallenberg
 

Hesborn

Herr Mario Fogel
Bollerbergstraße 10a, 59969 Hallenberg
 

Liesen

Herr Jens Schnorbus
Lieserfeld 5, 59969 Hallenberg

 

Braunshausen

Herr Axel Feyerabend
Hirtenweg 10, 59969 Hallenberg

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