Baugebiet "Im Tal"

Stadtteil Hesborn

Im zweitgrößten Stadtteil der Stadt Hallenberg gelegen, stehen in diesem zentral und dennoch ruhig gelegenen Baugebiet insgesamt 10 Bauplätze mit Größen zwischen 402 qm und 903 qm zur Verfügung. Bis zur Ortsmitte sind es rund 5 Minuten zu Fuß.

In Hesborn selbst befindet sich ein Lebensmittelladen. Bis zum Einkaufszentrum am Bahnhof in Hallenberg benötigt man mit dem Auto rund 10 Minuten.

Der Ort selbst ist landwirtschaftlich und touristisch geprägt, ist aber auch gleichzeitig Hauptsitz der Borbet GmbH, einer von Europas größten Herstellern von Leichtmetallrädern.

Im Hesborn befindet sich ein Kindergarten. Die Grundschule liegt in Hallenberg. Mit dem Gymnasium Winterberg sowie der Sekundarschule Medebach-Winterberg stehen weiterführende Schulen mit einem vielfältigen Angebot an an verschiedenen Bildungsgängen in den Nachbarstädten zur Verfügung.

Verfügbare Grundstücke:

Die in dem Baugebiet verfügbaren Bauplätze, aber auch weitere städtische Einzelgrundstücke sowie private Grundstücke im Stadtgebiet Hallenberg finden Sie in der Bauplatzbörse der Stadt Hallenberg.

Kosten:

Für die Baugrundstücke im Baugebiet "Im Tal" ("In der Dapemark") gilt ein Preis von 42,00 € pro qm. Darin ist der Grunderwerb und die Ablösung des Erschließungsbeitrags enthalten, das bedeutet, dass zukünftig keine Erschließungsbeiträge seitens der Stadt mehr erhoben werden.

Pro Kind wird ein Nachlass auf den Gesamtpreis von 5 % (=2,80 €/qm) gewährt. Der Nachlass gilt für maximal 4 Kinder, der maximale Nachlass beträgt somit 20 % (=11,20 €/qm). Die Kinder müssen im Haushalt des Käufers wohnen und dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Allgemeines

Grundstückseigentümer:
Stadt Hallenberg

Gesamtgröße:
ca. 0,9 ha

Städtebauliche Daten:
Reines Wohngebiet (WR)

Baurechtliche Informationen

Zulässig sind

  • Wohngebäude,

  • Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.

Ausnahmsweise können zugelassen werden Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise, es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstgrenze: 0,3
Geschossflächenzahl (GFZ) als Höchstgrenze: 0,6
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze: 2

Wichtige örtliche Bau-/Gestaltungsvorschriften:

Dachform:
Zulässig sind nur Satteldächer oder Walmdächer. Die Mindestdachneigung beträgt 30°.
Ausgenommen von dieser Vorschrift sind überdachte Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sowie Versorgungsanlagen

Dachaufbauten:
Zulässig sind nur Dachaufbauten als Schleppgauben oder Dachhäuschen mit einer Mindestdachneigung von 20° bei Dachneigungen ab 40°. Die Summe der Dachaufbauten in ihrer Länge darf 2/3 der traufseitigen Dachlänge nicht überschreiten. Der Abstand der Dachaufbauten vom Ortgang muss mindestens 2,00 m, von der Traufe mindestens 1,00 m betragen.

  • Liegende Dachfenster sind bis 1,40 m Breite zulässig
  • Dachüberstände sind giebelseitig mindestens 0,30 m, höchstens 1,20 m auszubilden
  • Dacheindeckung

Zulässig sind dunkelgrauer bis mittelgrauer Schiefer, Kunstschiefer sowie dunkelgraue Dachpfannen und anthrazitfarbenen Pappschindeln.

Wandflächen:
Die sichtbaren traufseitigen Wandhöhen dürfen bergseitig 4,50 m, talseitig 6,5 m nicht überschreiten
Die Drempelhöhe darf 0,75 m nicht überschritten werden.

Material und Farbe:
Für die äußeren Wandflächensind folgende Materialien zugelassen:
weißfarbener Putz, weißer Kalksandstein, heimischer Schiefer, dunkelgrauer bis mittelgrauer Kunstschiefer, dunkelbraune Holzverkleidung, Klinker, Fachwerk in schwarz und Ausfachung in weißfarbenem Putz.
Sockel und Sockelgeschosse sind auch in heimischem Bruchstein oder stein- und erdfarbenen Putz zulässig

Umbauten:
Bei Umbauten von bestehenden Gebäuden darf die derzeitige äußere Gestaltung und Dachform beibehalten werden.


Ihre Ansprechperson


Waszynski, Sabine

Baugebiet "Im Tal" (Dapemark)

Kontakt

Baugebiet "Im Tal" (Dapemark)
Baugebiet "Im Tal"
59969 Hallenberg




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