Hof- und Fassadenprogramm (Altstadtförderung)

Die Stadt Hallenberg unterstützt die Bemühungen ihrer Bürger, das Wohnumfeld in der Kernstadt zu verbessern. Dazu gewährt die Stadt Hallenberg mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW Zuwendungen.* In den Genuss dieser Förderung kommen nur Gebäude die im historischen Ortskern liegen.

Im Jahr 1991 wurde der Briloner Architekt Eckhardt Lohmann mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans beauftragt. Aufgrund dieses Rahmenplanes wurde im Jahr 1991 die „Richtlinien der Stadt Hallenberg über die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen an privaten Grün- und Freiflächen und an Dächern und Fassaden“ erlassen.

Mit diesem Programm wurden im historischen Ortskern bisher 98 private Objekte mit einer Summe von ca. 500.000 € gefördert. 

Die Stadt Hallenberg hat hierzu im Oktober 2024 einen neuen Förderbescheid erhalten. (Zuwendungen des Landes aus Bundes- und Landesmitteln (Städtebauförderrichtlinie 2023 - FRL) _ Lebendige Zentren - Altstadt Hallenberg). Entsprechende wurde die städtische Förderrichtlinie angepasst.

Die bisherige Förderung war unter anderem darauf ausgelegt, den Rückbau der Altstadtgebäude hin zum historischen Stadtbild, anhand von Groß-Maßnahmen (Gesamtfassaden, Dächer, etc.) an Gebäuden zu erzielen. Mit großem Erfolg wurden so die Dächer und die Gesamtfassaden wieder satzungs- bzw. altstadtkonform zurückgebaut. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass nunmehr eher kleinere Maßnahmen (Austausch einzelner Fenster, einzelne Dachgauben, o. ä.) angefragt wird. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, zielt die neue Förderung auf Details und kleine kleinere Baumaßnahmen ab. Die aktuelle Förderrichtlinie sowie die neue Gestaltungssatzung sind im Ortsrecht verfügbar. 

Die Unterstützung für die Altstadt Förderung ist zwei geteilt. 

Zum einen kann sich jeder Eigentümer kostenlos hinsichtlich einer altstadtverträglichen Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen beraten lassen

Zudem gibt es im Rahmen der Fassadenförderung eine finanzielle Unterstützung (i. d. R. 50 %). Auch bei der formellen Antragstellung der Förderung werden Sie kostenlos durch das Beratungsbüro unterstützt. 

Ihr Antrag ist zunächst formlos bei der Stadt Hallenberg oder bei dem mit der Bürgerberatung beauftragten Fachbüro Lohmann in Brilon 

LOHMANN ERHALTUNG ENTWICKLUNG

Kapellenstraße 25

59929 Brilon

Tel. 02961 96 29 11

eckhard.lohmann@​lohmann-ee.de 

anzumelden bzw. kann eine kostenlose Beratung angefragt werden. 

*) Eine angemessene Darstellung der Förderung von Bund und Land in der öffentlichen Kommunikation durch Print- und Onlinemedien (z. B. Pressemitteilungen, Veröffentlichungen im Internet, Veranstaltungen usw.) ist vorzusehen. Die entsprechenden Bild-/Wortmarken sind in elektronischer Form auf der Homepage des für Städtebauförderung zuständigen Landesministeriums zu finden.


Ihre Ansprechperson


Mause, Andreas

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