Haushaltspläne und Jahresabschlüsse

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde im jeweiligen Haushaltsjahr. Jedes Jahr wird vom Rat der Stadt Hallenberg für den Gültigkeitszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. eine Haushaltssatzung verabschiedet. Der Haushaltsplan stellt die wichtigste Anlage zur Haushaltssatzung dar. Er dokumentiert, woher das für die Aufgabenerfüllung benötigte Geld kommt und für welche Zwecke es eingesetzt werden soll.

Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen und dem Stellenplan . Außerdem sind ihm der Vorbericht, die Haushaltssatzung, die Bilanz des Vorjahres, die Entwicklung des Eigenkapitals, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und vieles mehr hinzuzufügen. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird dem Rat zugeleitet und durch ihn in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

Jahresabschluss

Die Gemeinde hat gemäß § 95 Gemeindeordnung und unter Beachtung der Vorschriften des sechsten Teils der Kommunalhaushaltsverordnung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses nimmt der Rat entgegen und überweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.


Ihre Ansprechperson


Mettken, Hans-Georg

nach
oben