Lärmaktionsplan der Stadt Hallenberg

Für viele Bürgerinnen und Bürger ist der Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, eine große Belastung. Vor allem im innerstädtischen Bereich und an den großen Hauptverkehrsstraßen entstehen für die Anwohner und Anwohnerinnen erhebliche Lärmbelastungen.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit rechtlicher Rahmen geschaffen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren und diese in kommunale Planungsprozesse einzubinden (Lärmaktionsplanung). Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist durch § 47 ff BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Berücksichtigt wird der Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie der Gewerbelärm. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. 

 

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit aktiv in das Verfahren der Lärmaktionsplanung einzubinden. Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und ggf. übernommen. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Bestandteil des Lärmaktionsplans. Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fertigstellung eines Entwurfs, wird der Lärmaktionsplan zur Beschlussfassung in die politische Beratung gebracht.

Die Stadt Hallenberg ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen (B236) erfasst. Die Beteiligung erfolgte in zwei Phasen. 

Grundlage für die erste Phase war die vom LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. In der ersten Phase (16.02.-18.03.2024) wurden der Öffentlichkeit die Gelegenheit der Mitwirkung gegeben bzw. sind die anderen Behörden (u. a. Strassen.NRW, Straßenverkehrsamt, Polizei, ÖPNV) beteiligt worden. 

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hallenberg - 1. Phase der Beteiligung

Die hieraus gesammelten Informationen sind in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingeflossen. Dieser wurde dann in der zweiten Phase (06.05. – 07.06.2024) öffentlich bekannt gemacht. 

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Hallenberg - 2. Phase der Beteiligung

 

Abschlussbericht

Aus den Ergebnissen dieser beiden Beteiligungsphasen wurde der Entwurf eines Abschlussberichtes erstellt, welcher vom Rat der Stadt Hallenberg in seiner Sitzung vom 12. Juni 2024 verabschiedet wurde.

Der in Kraft getretene Lärmaktionsplan ist unter folgendem Link abrufbar:

Lärmaktionsplan der Stadt Hallenberg

Zudem kann der Lärmaktionsplan während der regulären Dienststunden im Rathaus der Stadt Hallenberg, Raum 3.02 eingesehen werden. Über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Weitere Infos

Allgemeine Informationen zum Thema Lärm


Ihre Ansprechperson


Mause, Andreas

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