Bundestagswahl 2021

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 26. September 2021 statt.

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des des Deutschen Bundestages gewählt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden. Den Vorsitz im Bundestag übt der Bundestagspräsident aus.

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Allgemeines Wahlrecht

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher  und geheimer Wahl gewählt.

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten.

Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl der Landesliste.

Wahlrecht

Das für die Bundestagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bundeswahlgesetz (BWG)
  • Bundeswahlordnung (BWO)

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens drei Monate vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche, die am Wahltag nicht in der Bundesrepublik Deutschland leben.

Beantragung Briefwahl / Wahlschein

Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 147 "Hochsauerlandkreis" abgeben.

Zur bequemen Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen Sie bitte folgenden Link:

Achtung:
Die Online-Beantragung eines Wahlscheines an dieser Stelle  war bis einschließlich Donnerstag, 22.09.2021 möglich. Bis Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr ist eine Beantragung vor Ort im Wahlamt weiterhin möglich.

Alternativ können Sie den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

  • mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist

           oder

  • mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift. 

Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können, sofern Sie dies möchten, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.

Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.

Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag (26.09.2021), 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

 

Antragsformular

Das Antragsformular steht unter folgendem Link zur Verfügung. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde, in der sie bzw. er zuletzt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet war, im Original übermittelt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2021 werden im Anschluss an die ab 18:00 Uhr stattfindende Auszählung unter folgendem Link zur Verfügung stehen:

Wahleergebnisse Bundestagswahl 2021 (Stadt Hallenberg)

Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt. Die Ergebnisse stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

Wahlergebnisse der BTW 2017


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