Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
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Donnerstag
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Freitag
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- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
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- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Nachbeurkundung in deutschen Personenstandsregistern
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.
Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte.
Es empfiehlt sich, vorab Kontakt zum Standesamt (Fachbereich 1 / 10) aufzunehmen, um zu erfragen, welche Nachweise zur Beurkundung erforderlich sind.