Kommunalwahl 2025

Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Etwaig notwendige Stichwahlen (Landrat, Bürgermeister) finden am 28. September 2025 statt.

Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates.

Gewählt werden der Bürgermeister sowie die Vertretung der Stadt Hallenberg für die 11. Wahlperiode (Wahlzeit vom 01.11.2025 bis 31.10.2030). Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden zuvor am 13. September 2020 statt. 

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen für Wählerinnen und Wähler

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den Kommunalwahlen im Jahr 2025.

Wahlberechtigung

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt und damit an der Kommunalwahl aktiv teilnehmen darf gemäß § 7 des Kommunalwahlgesetz NRW, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens 16 Tagen seinen Hauptwohnsitz in Hallenberg bzw. im Hochsauerlandkreis hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jede Person, die wählen darf, erhält bis zum 24. August 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer darf gewählt werden?

Bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen wird zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten um das Amt des Bürgermeister und des Landrates einerseits sowie der Vertretung der Gemeinde (Stadtrat) bzw. des Landkreises (Kreistag) andererseits unterschieden.

Wählbar als Landrat bzw. Bürgermeister ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Geregelt ist dies in § 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO) bzw. § 44 Kreisordnung NRW (KrO).

Wählbar für den Kreistag bzw. Rat ist, wer am Wahltag

  • die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten seinen Hauptwohnsitz in Hallenberg bzw. im Hochsauerlandkreis hat und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Geregelt ist dies in § 12 Kommunalwahlgesetz NRW.

Briefwahl / Wahlschein

Grundsätzlich können Sie nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 

Sollten Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie ferner per Briefwahl an der Kommunalwahl teilnehmen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Auch wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlbezirks wählen möchten, benötigen Sie einen solchen Wahlschein

Die an jeden Wahlberechtigten übersandte Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag, mit dem Sie den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragen können. Zudem beinhaltet die Wahlbenachrichtigung einen QR-Code bzw. einen Link zu unserem Online-Wahlscheinportal (OLIWA), über welches Sie die Unterlagen bequem und einfach online beantragen können. Auf dieser Seite wird Ihnen rechtzeitig vor der Wahl der entsprechende Link zur Verfügung gestellt.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Hinweis zum Beginn des Briefwahlgeschäftes

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Anfang/Mitte August beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang August 2025 der Fall sein.

 

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • einem Wahlschein
  • je einem Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters, des Rates, des Landrates sowie des Kreistages
  • einem Stimmzettelumschlag (weiß)
  • einem Wahlbriefumschlag (rosa)
  • einem Merkblatt für die Briefwahl

Sie brauchen die Briefwahlunterlagen nur noch auszufüllen und zurückzusenden. Innerhalb des Bundesgebietes ist die Rücksendung portofrei.

Sie können in Ihrem Briefwahlantrag auch eine abweichende Versandanschrift angeben. Die Unterlagen werden dann an diese Adresse geschickt. Beachten Sie hierbei jedoch bitte die Postlaufzeiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbriefumschlag so rechtzeitig zurücksenden oder im Rathaus, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg, in den Hausbriefkasten einwerfen, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 16:00 Uhr, vorliegt

Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Transportgefahr für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen tragen die Wahlberechtigten.

Einteilung des Wahlgebietes

Das Wahlgebiet der Stadt Hallenberg ist durch den Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2025 in insgesamt 10 Wahlbezirke einzuteilen.

Für die Kommunalwahl 2025 wurde das Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen reformiert. Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 wird nicht mehr auf die Anzahl der Einwohner (Deutsche und EU-Bürger), sondern auf die Anzahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk abgestellt. 

Demnach darf kein Wahlbezirk mehr als 15 % von der durchschnittlichen Größe eines Wahlbezirkes nach oben oder unten abweichen. Ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig

Aufgrund dieser neuen Vorgaben war eine geringfüge Anpassung der Wahlgebietseinteilung im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 erforderlich. Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg erfolgte in der Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 19.11.2024. Diese Wahlbezirkseinteilung wurde mit Bekanntmachung vom 26.11.2024 veröffentlicht.

Die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Hallenberg zur Kommunalwahl 2025 stellt sich demnach wie folgt dar:

Wahlgebietseinteilung zur KW 2025 (Karte)

Wahlgebietseinteilung zur KW 2025 (Straßenliste)

Ergebnisse vorangegangener Wahlen

Am Sonntag, den 13. September 2020 fanden in NRW die Kommunalwahlen statt. Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Sonderseite Kommunalwahlen 2020!


Ihre Ansprechpersonen


Schnorbus, Holger

Peter, Brigitte

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