Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Der Abbruch von Gebäuden oder auch von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungsfrei. Für welche Anlagen eine Genehmigung des Abbruchs erforderlich ist, ist in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aufgeführt.
Für den Bereich der Stadt Hallenberg sind Anträge auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung an die Untere Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises zu richten, die auch über die entsprechenden Anträge entscheidet.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren können die Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises erteilen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch von Gebäuden oder auch von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungsfrei. Für welche Anlagen eine Genehmigung des Abbruchs erforderlich ist, ist in der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aufgeführt.
Für den Bereich der Stadt Hallenberg sind Anträge auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung an die Untere Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises zu richten, die auch über die entsprechenden Anträge entscheidet.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren können die Mitarbeiter der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises erteilen.