Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sie sind nach Hallenberg gezogen und möchten sich anmelden? Zunächst herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Hallenberg zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher erforderliche Abmeldebestätigung entfallen. Bei der Anmeldung erhält die Gemeinde des früheren Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 bei einer Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig ist. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung können Sie, wenn vorhanden, bereits zur Anmeldung mitbringen. Das kurzfristige Nachreichen ist ebenfalls möglich. Der Wohnungsgeber hat die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbescheinigung bequem von zu Hause aus, über das Bürger-Portal online beim Bürgerservice einzureichen.
Ummeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Hallenberg wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice vorzunehmen.
Geburt eines Kindes
Eine gesonderte Anmeldung im Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Hallenberg ist nicht erforderlich, wenn Ihr Kind in der Bunderepublik Deutschland geboren wurde. Bei der Beurkundung der Geburt übermittelt das zuständige Standesamt die erforderlichen Daten an das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch).
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- die Wohnungsgeberbescheinigung
Sie sind nach Hallenberg gezogen und möchten sich anmelden? Zunächst herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Hallenberg zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher erforderliche Abmeldebestätigung entfallen. Bei der Anmeldung erhält die Gemeinde des früheren Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 bei einer Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig ist. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung können Sie, wenn vorhanden, bereits zur Anmeldung mitbringen. Das kurzfristige Nachreichen ist ebenfalls möglich. Der Wohnungsgeber hat die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbescheinigung bequem von zu Hause aus, über das Bürger-Portal online beim Bürgerservice einzureichen.
Ummeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Hallenberg wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice vorzunehmen.
Geburt eines Kindes
Eine gesonderte Anmeldung im Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Hallenberg ist nicht erforderlich, wenn Ihr Kind in der Bunderepublik Deutschland geboren wurde. Bei der Beurkundung der Geburt übermittelt das zuständige Standesamt die erforderlichen Daten an das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch).
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- die Wohnungsgeberbescheinigung
Sie sind nach Hallenberg gezogen und möchten sich anmelden? Zunächst herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Hallenberg zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher erforderliche Abmeldebestätigung entfallen. Bei der Anmeldung erhält die Gemeinde des früheren Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 bei einer Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig ist. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung können Sie, wenn vorhanden, bereits zur Anmeldung mitbringen. Das kurzfristige Nachreichen ist ebenfalls möglich. Der Wohnungsgeber hat die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbescheinigung bequem von zu Hause aus, über das Bürger-Portal online beim Bürgerservice einzureichen.
Ummeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Hallenberg wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice vorzunehmen.
Geburt eines Kindes
Eine gesonderte Anmeldung im Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Hallenberg ist nicht erforderlich, wenn Ihr Kind in der Bunderepublik Deutschland geboren wurde. Bei der Beurkundung der Geburt übermittelt das zuständige Standesamt die erforderlichen Daten an das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch).
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde
Sie sind nach Hallenberg gezogen und möchten sich anmelden? Zunächst herzlich Willkommen!
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Hallenberg zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher erforderliche Abmeldebestätigung entfallen. Bei der Anmeldung erhält die Gemeinde des früheren Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 bei einer Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig ist. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung können Sie, wenn vorhanden, bereits zur Anmeldung mitbringen. Das kurzfristige Nachreichen ist ebenfalls möglich. Der Wohnungsgeber hat die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbescheinigung bequem von zu Hause aus, über das Bürger-Portal online beim Bürgerservice einzureichen.
Ummeldung
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von Hallenberg wechseln möchten, unabhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist die Ummeldung ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice vorzunehmen.
Geburt eines Kindes
Eine gesonderte Anmeldung im Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Hallenberg ist nicht erforderlich, wenn Ihr Kind in der Bunderepublik Deutschland geboren wurde. Bei der Beurkundung der Geburt übermittelt das zuständige Standesamt die erforderlichen Daten an das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch).
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- die Wohnungsgeberbescheinigung
Rechtsgrundlagen
Formulare
-
Anmeldung/Ummeldung des Wohnsitzes (Bürgerportal)
Anmeldung des Wohnsitzes (Onlinedienst)
-
Wohnungsgeberbescheinigung (Bürgerportal)
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)