Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Pascal
Dollberg
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 143
- Fax
- +49 2984 303 109
- p.dollberg@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.
Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.
Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge