Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die die Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen und der Stadt Hallenberg mit Zuweisungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen wurden.

Sämtliche Fragen zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG und zur wohnraummäßigen Unterbringung sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu klären.

Weitere Hinweise auch beim Inforportal Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Ansprechpersonen

Dollberg, Pascal

p.dollberg@­stadt-hallenberg.de

Becker, Markus

m.becker@­stadt-hallenberg.de
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