Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Für Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie z.B. Schul- oder Jugendfeste, Vereinsfeste, Sommer- oder Straßenfeste, bei denen Getränke verkauft werden, benötigen Sie als Veranstalter eine Erlaubnis (Gestattung) gemäß §12 Gaststättengesetz. Diese ist verpflichtend und rechtzeitig im Vorfeld beim Fachbereich Bürgerservice, Bauen und Ordnung zu beantragen.
Die Gebühren betragen 35,00 Euro
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Ausschankgenehmigung für Veranstaltungen
Für Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie z.B. Schul- oder Jugendfeste, Vereinsfeste, Sommer- oder Straßenfeste, bei denen Getränke verkauft werden, benötigen Sie als Veranstalter eine Erlaubnis (Gestattung) gemäß §12 Gaststättengesetz. Diese ist verpflichtend und rechtzeitig im Vorfeld beim Fachbereich Bürgerservice, Bauen und Ordnung zu beantragen.
Kosten
Die Gebühren betragen 35,00 Euro