Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid, der sog. Vorbescheid, beantragt werden. Dies können Fragen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden sein, beispielsweise ob ein Gebäude an einer bestimmten Stelle errichtet werden kann.
Für die Annahme der Bauvoranfrage sowie die Erstellung des Vorbescheides ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig.
- Welche Unterlagen bei Vorlage einer Bauvoranfrage beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises:
Baugenehmigungen / Bauanträge / Bauberatungen
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Bescheid, der sog. Vorbescheid, beantragt werden. Dies können Fragen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden sein, beispielsweise ob ein Gebäude an einer bestimmten Stelle errichtet werden kann.
Für die Annahme der Bauvoranfrage sowie die Erstellung des Vorbescheides ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig.
Kosten
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
Notwendige Unterlagen
- Welche Unterlagen bei Vorlage einer Bauvoranfrage beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises:
Baugenehmigungen / Bauanträge / Bauberatungen