Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, die z.B. dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Als Ersatz für den Ausweis erhalten Sie eine Bescheinigung des Bürgerservice.
Hinweis: Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht erneut beantragen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, die z.B. dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, haben die Möglichkeit, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Als Ersatz für den Ausweis erhalten Sie eine Bescheinigung des Bürgerservice.
Hinweis: Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, müssen Sie die Befreiung von der Ausweispflicht erneut beantragen.