Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von dieser Pflicht erteilen.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Claudia
Kreutzmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 161
- Fax
- +49 2984 303 109
- c.kreutzmann@stadt-hallenberg.de
Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von dieser Pflicht erteilen.