Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Grundsätzlich gilt für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen eine Maulkorb- und Anleinpflicht.

Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung / einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von dieser Pflicht erteilen.

Ansprechperson

Kreutzmann, Claudia

c.kreutzmann@­stadt-hallenberg.de
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