Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Dokumente (z.B. Zeugnisse oder Personalweise) können nur unter Vorlage des Originals beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie:
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgerservices geleistet haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung Fotokopie, Abschrift, Pläne, etc.: 3,00 Euro je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,00 Euro
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Dokumente (z.B. Zeugnisse oder Personalweise) können nur unter Vorlage des Originals beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie:
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgerservices geleistet haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung Fotokopie, Abschrift, Pläne, etc.: 3,00 Euro je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,00 Euro
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Sofia
Beuse
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 131
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.beuse@stadt-hallenberg.de
Ursula
Pöllmann
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 133
- Fax
- +49 2984 303 109
- u.poellmann@stadt-hallenberg.de
Beglaubigungen
Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Dokumente (z.B. Zeugnisse oder Personalweise) können nur unter Vorlage des Originals beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie:
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgerservices geleistet haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen ggf. nicht sofort bearbeitet werden können.
Kosten
- Beglaubigung Fotokopie, Abschrift, Pläne, etc.: 3,00 Euro je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,00 Euro
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll