Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie z.B.  Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII oder Grundsicherung erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?

Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags.

Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?

Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.

Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

Ansprechpersonen

Gamm, Michael

m.gamm@­stadt-hallenberg.de

Becker, Markus

m.becker@­stadt-hallenberg.de
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