Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wer eine Berufsausbildung plant, will meist auf eigenen Beinen stehen auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss, der sog. Berufsausbildungsbeihilfe.
Zuständig für die Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschlusskriterien erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Michael
Gamm
Sachbearbeiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 142
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.gamm@stadt-hallenberg.de
Markus
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 140
- Fax
- +49 2984 303 109
- m.becker@stadt-hallenberg.de
Berufsausbildungsbeihilfe
Wer eine Berufsausbildung plant, will meist auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss, der sog. Berufsausbildungsbeihilfe.
Zuständig für die Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Ausschlusskriterien erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab