Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
In jedem Stadtteil besteht ein kommunaler Friedhof, der von der Stadt Hallenberg betrieben wird. Zudem unterhält die Stadt Hallenbegr im Ortsteil Braunshausen einen Ruhewald.
Sämtliche Informationen über Grabarten, Nutzungszeiten, Grabanlagen, Grabgestaltung oder Friedhofsunterhaltung können Sie bei Bedarf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hallenberg (Friedhofssatzung) entnehmen.
In einem Trauerfall stehen Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bestatter die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung, um Grabstätten und Beisetzungstermine abzustimmen.
Bei ggfls. aufkommenden Fragen zu Ruhefristen, Einebnungen oder sonstigen die Friedhöfe betreffenden Belange stehen die Mitarbeiter selbstverständlich auch zur Verfügung.
Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hallenberg
In jedem Stadtteil besteht ein kommunaler Friedhof, der von der Stadt Hallenberg betrieben wird. Zudem unterhält die Stadt Hallenbegr im Ortsteil Braunshausen einen Ruhewald.
Sämtliche Informationen über Grabarten, Nutzungszeiten, Grabanlagen, Grabgestaltung oder Friedhofsunterhaltung können Sie bei Bedarf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hallenberg (Friedhofssatzung) entnehmen.
In einem Trauerfall stehen Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bestatter die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung, um Grabstätten und Beisetzungstermine abzustimmen.
Bei ggfls. aufkommenden Fragen zu Ruhefristen, Einebnungen oder sonstigen die Friedhöfe betreffenden Belange stehen die Mitarbeiter selbstverständlich auch zur Verfügung.
Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hallenberg
In jedem Stadtteil besteht ein kommunaler Friedhof, der von der Stadt Hallenberg betrieben wird. Zudem unterhält die Stadt Hallenbegr im Ortsteil Braunshausen einen Ruhewald.
Sämtliche Informationen über Grabarten, Nutzungszeiten, Grabanlagen, Grabgestaltung oder Friedhofsunterhaltung können Sie bei Bedarf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hallenberg (Friedhofssatzung) entnehmen.
In einem Trauerfall stehen Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bestatter die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung, um Grabstätten und Beisetzungstermine abzustimmen.
Bei ggfls. aufkommenden Fragen zu Ruhefristen, Einebnungen oder sonstigen die Friedhöfe betreffenden Belange stehen die Mitarbeiter selbstverständlich auch zur Verfügung.
Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hallenberg
In jedem Stadtteil besteht ein kommunaler Friedhof, der von der Stadt Hallenberg betrieben wird. Zudem unterhält die Stadt Hallenbegr im Ortsteil Braunshausen einen Ruhewald.
Sämtliche Informationen über Grabarten, Nutzungszeiten, Grabanlagen, Grabgestaltung oder Friedhofsunterhaltung können Sie bei Bedarf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hallenberg (Friedhofssatzung) entnehmen.
In einem Trauerfall stehen Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bestatter die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung, um Grabstätten und Beisetzungstermine abzustimmen.
Bei ggfls. aufkommenden Fragen zu Ruhefristen, Einebnungen oder sonstigen die Friedhöfe betreffenden Belange stehen die Mitarbeiter selbstverständlich auch zur Verfügung.
Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hallenberg
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Stefanie
Emde
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 115
- Fax
- +49 2984 303 109
- s.emde@stadt-hallenberg.de
Brigitte
Peter
Sachbearbeiterin
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 111
- Fax
- +49 2984 303 109
- b.peter@stadt-hallenberg.de
Bestattungswesen
In jedem Stadtteil besteht ein kommunaler Friedhof, der von der Stadt Hallenberg betrieben wird. Zudem unterhält die Stadt Hallenbegr im Ortsteil Braunshausen einen Ruhewald.
Sämtliche Informationen über Grabarten, Nutzungszeiten, Grabanlagen, Grabgestaltung oder Friedhofsunterhaltung können Sie bei Bedarf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hallenberg (Friedhofssatzung) entnehmen.
In einem Trauerfall stehen Ihnen bzw. dem von Ihnen beauftragten Bestatter die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung zur Verfügung, um Grabstätten und Beisetzungstermine abzustimmen.
Bei ggfls. aufkommenden Fragen zu Ruhefristen, Einebnungen oder sonstigen die Friedhöfe betreffenden Belange stehen die Mitarbeiter selbstverständlich auch zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hallenberg