Anliegen von A bis Z

Was erledige ich wo und bei wem? 

Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.

Betreuung (rechtlich)

Ein Betreuer kann in Deutschland als gesetzlicher Vertreter von Volljährigen eingesetzt werden, wenn die volljährige Person für ihre eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht ausreichend sorgen kann und damit einer Betreuung bedarf. Betreuer obliegen zahlreichen Pflichten gegenüber dem Betreuten und dem Betreuungsgericht.

Zuständig ist das Betreuungsgericht beim zuständigen Amtsgericht.

Bei Fragen rund um das Thema einer (rechtlichen) Betreuung wenden Sie sich bitte direkt an das

Amtsgericht Medebach
Marktstraße 2
59964 Medebach
Telefon: 02982 / 92170

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